Historische SMBl. NRW.
Historisch: Einrichtungs- und Aufgabenerlass für das Benutzer-Service-Zentrum ILM im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – I B 3 – 01.43 v. 19.11.1999
Historisch:
Einrichtungs- und Aufgabenerlass für das Benutzer-Service-Zentrum ILM im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – I B 3 – 01.43 v. 19.11.1999
Einrichtungs- und Aufgabenerlass
für das Benutzer-Service-Zentrum ILM
im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft
– I B 3 – 01.43 v. 19.11.1999
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Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird für das
Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung (ILM) mit
Wirkung vom 1. Januar 2009 ein Benutzer-Service-Zentrum eingerichtet. Es ist
unmittelbar der Fachbereichsleitung 81 „Datenmanagement, BSZ-ILM,
Risikoorientierte Handlungskonzepte, Fachberufe“ unterstellt.
Das Benutzer-Service-Zentrum führt den Namen
„Benutzer-Service-Zentrum ILM" (BSZ).
Das BSZ ist die zentrale organisatorische und technische Einrichtung von ILM.
ILM dient dazu, allen an der amtlichen Lebensmittelüberwachung beteiligten
staatlichen und kommunalen Stellen (ILM - Anwender) landesweit Informationen
zur Verfügung zu stellen. Informationen werden von den ILM - Anwendern an das
BSZ übermittelt, dort auf dem ILM - Rechner gespeichert und können unter
Verwendung der mit allen Beteiligten abgestimmten ILM - Software wiederum von
allen ILM - Anwendern abgefragt werden.
Im Einzelnen hat das BSZ folgende Aufgaben:
Beratung und Unterstützung von ILM - Anwendern, in besonderen Fällen auch in
den Dienststellen der ILM - Anwender,
- bei der Einweisung von Anwendern,
- bei der Informationssuche,
- bei der Informationsaufbereitung,
- bei fachlichen Problemen mit ILM und
- bei softwaretechnischen Problemen mit ILM.
Erstellung von ILM - Abfragen und ILM - Berichten für ILM - Anwender.
Erstellung und Pflege von ILM - Verzeichnissen. Die Erstellung neuer
Verzeichnisse bedarf der Zustimmung des Beirates.
Betreuung der ILM - Datenbankanwendung.
Systempflege von ILM.
Entwicklung von Konzepten und z.T. Durchführung von
Maßnahmen zur Einarbeitung und Weiterbildung von Personal der ILM - Anwender.
Mitarbeit in fachlichen Gremien.
Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes des BSZ. Dieser ist spätestens
bis zum 1. März jeden Jahres dem Beirat vorzulegen.
Vermittlung von allgemeinen Informationen über ILM. Geplante Maßnahmen sind 14
Tage vorher dem Beirat mitzuteilen.
Erstellung und Betreuung von ILM - Webseiten im Internet. Neu erstellte oder
wesentlich geänderte Webseiten sind mindestens 14 Tage vor der geplanten
Bereitstellung im Internet dem Beirat und dem Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ministerium) vorzulegen.
Entwicklung von Konzepten und Bausteinen zur Weiterentwicklung von ILM. Jede
geplante Weiterentwicklung von ILM ist dem Beirat zur Zustimmung vorzulegen.
Beirat
Mitglieder des Beirates sind:
- drei Vertreterinnen oder Vertreter aus dem kommunalen Bereich, die vom
Städtetag Nordrhein-Westfalen und vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen benannt
werden,
- zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus dem staatlichen Bereich, die vom
Ministerium benannt werden und
- die Leiterin oder der Leiter der Abteilung 8 des LANUV.
Der Beirat wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden. Der
Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich nach Eingang des BSZ -
Tätigkeitsberichtes. Weitere Sitzungen können stattfinden, wenn mindestens zwei
Mitglieder es verlangen.
Die oder der Vorsitzende beruft den Beirat ein. Die Einladung hat mit einer
Frist von vier Wochen zu erfolgen. Die Versammlung findet in der Regel am Sitz
des BSZ statt.
Die Leiterin oder der Leiter des BSZ nimmt an den Sitzungen des Beirates
beratend teil. Schriftführerin oder Schriftführer ist eine Bedienstete oder ein
Bediensteter des BSZ.
Der Beirat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte
Mitglieder anwesend sind. Die Entscheidungen werden einstimmig getroffen.
Sofern eine Entscheidung in Abwesenheit eines Mitgliedes getroffen wird, ist
sie nur wirksam, wenn das abwesende Mitglied innerhalb von vier Wochen zustimmt.
Entscheidungen über
- die unter Nummer 3 aufgeführten Aufgaben des BSZ,
- den Beitrag zum Haushaltsvoranschlag,
- die Bewirtschaftung der ILM - Stellen und
- den Einsatz der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel
ergehen im Benehmen mit dem Beirat.
Aufgaben des Beirates sind insbesondere die
allgemeine Überprüfung der Einhaltung der vom Ministerium mit dem Städtetag
Nordrhein-Westfalen und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen zur Realisierung
und Einführung von ILM getroffenen Vereinbarungen.
Prüfung und Zustimmung oder Ablehnung von Planungen
- für die Erstellung neuer ILM - Verzeichnisse und
- für geplante Weiterentwicklungen von ILM, die vom BSZ vorgelegt werden.
Prüfung von Mitteilungen des BSZ zu
- geplanten Maßnahmen zur Vermittlung von allgemeinen Informationen über ILM
sowie
- der Bereitstellung neu erstellter oder wesentlich geänderter ILM - Webseiten
im Internet.
Eine Ablehnung der o.g. Vorhaben des BSZ ist nur
innerhalb von einem Monat nach Eingang der Information möglich.
Entgegennahme eines jährlichen Tätigkeitsberichtes des BSZ. Nach Billigung
erfolgt die Weiterleitung des Berichtes an alle ILM - Anwender. Der Beirat ist
berechtigt, den Tätigkeitsbericht um eigene Ausführungen zu ergänzen.