Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).
Historisch:
21260 Kostentragung bei Untersuchungen nach dem Betäubungsmittelgesetz RdErL d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 13.8.1998 - V B l - 1024.3 ¹) .
13. 6. 96 (1) / 251. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 31. 12. 2000 = MBl. NRW. Nr. 79 einschl.)
21260 Kostentragung
bei Untersuchungen
nach dem Betäubungsmittelgesetz
RdErL d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 13.8.1998 - V B l - 1024.3 ¹) .
Ein Gesundheitsamt, das im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Suchtkranke zu einer Untersuchung vorlädt, soll diesen die notwendigen Kosten (Fahrtkosten, ggf. Verdienstausfall) auf Antrag erstatten, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. ' .
') MBl. NW. 1996 S. 998. ') MBl. NRW. 2000 S. 1639."