Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61)
Historisch:
Vereinbarung über die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Bildungswesens und des Sports Vom 13. September 1991 für den Bereich des Sports Vom 28. November 1995 ¹)
28. 11. 95 (1)
230. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 2. 1996 = MBl. NW.-Nr. 6 einschl.)
Vereinbarung über die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Bildungswesens und des Sports Vom 13. September 1991
für den Bereich des Sports Vom 28. November 1995 ¹)
Die Landesregierung Brandenburg
und ,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
schlössen mit Wirkung vom 28. November 1995 - auf der Grundlage der Vereinbarung über die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die umfassende Zusammenarbeit vom 27. November 1990, geschehen zu Potsdam am 26. April 1994 - folgende Verlängerungsvereinbarung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Bildungswesens und des Sports vom 13. September 1991, für den Bereich des Sports:
1. Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und die Ministerin für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellen fest, daß sie die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-West-
falen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports vom 13. September 1991 bewährt und entscheidend zum Aufbau bzw. zur Neustrukturierung auf diesem Gebiet im Land Brandenburg beigetragen hat.
2. Beide Seiten stimmen darin überein, daß die bewährte
Zusammenarbeit entsprechend den mit Wirkung vom
" 18. Juli 1995 neu geregelten Zuständigkeiten des Mini-
' steriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des
Landes Nördrhein-Westfalen auf dem Gebiet des
Sports auch in den kommenden Jahren fortgesetzt
werden soll. ;
3. Die Geltungsdauer der Verwaltungsvereinbarung vom 13. September 1991 wird gemäß Artikel 13 für den . Bereich des Sports um zwei Jahre verlängert.
Geschehen zu Gelsenkirchen am 28. November 1995 in zwei Urschriften.
Für die Landesregierung Brandenburg
Namens des Ministerpräsidenten
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport
Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Die Ministerin für Stadtentwicklung, Kultur und Sport
') MBL NW. 1996 S. 202.