Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdErl. v. 25.1.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 203.
Historisch:
Technische Gebäudeausrüstung Umweltverträgliche Kälteerzeugung und Kühlung in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 14. 11. 1997 - III A 5 - B 1013 - 47 - 08 ¹)
239. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 1. 1998 = MBl. NW. Nr. 2 einschl.) 14. 11. 97 (1)
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Technische Gebäudeausrüstung
Umweltverträgliche Kälteerzeugung und Kühlung in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministeriums
für Bauen und Wohnen v. 14. 11. 1997 -
III A 5 - B 1013 - 47 - 08 ¹)
1. Bei der Planung kältetechnischer Anlagen sind die vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) erarbeiteten „Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude" (Kälte 96) als Arbeitshüfe anzuwenden.
Die Broschüre kann bei der
Druckerei Bernhard GmbH,
Weyersbusch 8,
42929 Wermelskirchen
Tel.: (02196) 6011, Fax: (02196) 81515
bezogen werden.
2. Ergänzend ist zu beachten:
Bei Planung kältetechnischer Anlagen sollen berücksichtigt werden:
- Kältemittel R 717 (Ammoniak),
- Kältemittel R 718 (Wasser),
- Absorptionskältesysteme,
- Kältespeicher.
Die Luftvolumenströme in RLT-Anlagen sind vorrangig zu kühlen durch:
- adiabate Temperaturabsenkung,
- Sorptive Entfeuchtung
Die freie Kühlung der Räume (Lüften mit kühler Außenluft während der Nachtstunden) soll ermöglicht werden.