Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben d. RdErl. v. 1.7.2011 (MBl. NRW. 2011 S. 246).
Historisch:
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 1.3.2006 - 111 – 3900 -
Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten im
Geschäftsbereich des Ministeriums für
Generationen, Familie, Frauen und Integration
RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration v. 1.3.2006
- 111 – 3900 -
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und
Integration wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes auf die Bezirksregierungen
übertragen.
Das Land ist unter folgender
Bezeichnung zu vertreten:
"Das
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Generationen,
Familie, Frauen und Integration, dieses vertreten durch……………".
Diese Regelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig
tritt der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 28.5.2003 (SMBl. NRW. 20020) außer Kraft.
MBl. NRW. 2006 S. 200 , 18.1.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 62).