Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben d. RdErl. v. 1.7.2011 (MBl. NRW. 2011 S. 246).
Historisch:
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 5.10.2006 – I B 3 – 400 –
Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Bauen und Verkehr
RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
v. 5.10.2006 – I B 3 – 400 –
1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr wird die
Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes
Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des jeweils
übertragenen Aufgabengebietes delegiert auf:
1.1
den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
1.2
das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes
Nordrhein-Westfalen,
1.3
die Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Münster,
1.4
die Bezirksregierungen.
2
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in
Einzelfällen, besonders bei Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung,
selbst zu übernehmen.
3
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
„ Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen und
Verkehr, dieses vertreten durch….“
4
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 15.10.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt
mein Runderlass vom 19.12.2005 - I B 3 -0102 - (MBl. NRW. 2006 S. 31) außer
Kraft.
- MBl. NRW. 2006 S. 521