Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.9.2024
Verbot von Vereinen Verbot des Vereins „Kameradschaft Walter Spangenberg“ in Köln Bek. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.07.12 - v. 14.9.2012
Verbot von Vereinen Verbot des Vereins „Kameradschaft Walter Spangenberg“ in Köln Bek. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.07.12 - v. 14.9.2012
Verbot
von Vereinen
Verbot des Vereins „Kameradschaft Walter Spangenberg“ in Köln
Bek. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.07.12 -
v. 14.9.2012
Gemäß § 3 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198), wird nachstehend der verfügende Teil des vom Ministerium für Inneres und Kommunales am 25.4.2012 erlassenen Vereinsverbots bekanntgemacht:
Verfügung
- Die
Vereinigung "Kameradschaft Walter Spangenberg" richtet sich
gegen die verfassungsmäßige Ordnung und läuft nach Zweck und Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwider.
- Die
Vereinigung "Kameradschaft Walter Spangenberg" ist verboten. Sie
wird aufgelöst.
- Es
ist verboten, Kennzeichen der Vereinigung "Kameradschaft Walter
Spangenberg" für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots
öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern,
Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden können oder zur
Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden.
- Der
Vereinigung "Kameradschaft Walter Spangenberg" ist jede
Tätigkeit untersagt. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden, oder
bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.
- Das
Vermögen der Vereinigung "Kameradschaft Walter Spangenberg" wird
beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen.
Sachen Dritter werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit der Berechtigte
durch Überlassung der Sachen an die Vereinigung "Kameradschaft Walter
Spangenberg" deren verfassungsfeindliche Zwecke und Tätigkeiten
vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Zwecke und
Tätigkeiten bestimmt sind.
- Die
"Kameradschaft Walter Spangenberg" tritt auch unter den
Bezeichnungen "Kameradschaft Köln", "Freie
Kameradschaft", "Freie Kräfte Köln" oder "Freies Netz
Köln" auf. Die Ziffern 1 bis 5 gelten auch für die
"Kameradschaft Köln", "Freie Kameradschaft",
"Freie Kräfte Köln" oder "Freies Netz Köln".
- Die
sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet; dies gilt nicht
für die in Ziffer 5 genannten Einziehungen.
MBl. NRW. 2012 S. 707.