Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.7.2024
Zuteilung von amtlichen Kennzeichen nach § 23 StVZO RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr - IV/A 2 - 21 - 13/1 (3/85) (am1.1.2003: MVEL) v. 14.1.1985
Zuteilung von
amtlichen Kennzeichen nach § 23 StVZO
RdErl. d. Ministers für
Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
- IV/A 2 - 21 - 13/1 (3/85)
(am1.1.2003: MVEL)
v. 14.1.1985
1
Das Unterscheidungskennzeichen für den Verwaltungsbezirk und/oder auch nur der Buchstabenteil der Erkennungsnummer nach § 23 Abs. 2 StVZO können zu Buchstabenkombinationen führen, die an nationalsozialistische Einrichtungen erinnern. Amtliche Kennzeichen mit den Buchstabenkombinationen NS, KZ, SS, SA und HJ sind deshalb ab sofort nicht mehr auszugeben.
2
Wenn ein Fahrzeughalter gegen die Buchstabenkombination in einem ihm bereits
früher zugeteilten amtlichen Kennzeichen Bedenken geltend macht, ist ihm ein
anderes Kennzeichen zuzuteilen.