Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.9.2024
Maßnahmen gegen den Prostitutionstourismus; Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Mädchen RdErl. d. Innenministeriums v. 11.4.1994 – I C 2/43.33
Maßnahmen
gegen den Prostitutionstourismus;
Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Mädchen
RdErl. d. Innenministeriums
v. 11.4.1994 – I C 2/43.33
Zur Bekämpfung des Prostitutionstourismus und des Frauenhandels ist die
Abschiebung von Ausländern, die sich hier illegal aufhalten, solange
zurückzustellen und vorübergehend nach § 55 Abs. 3 eine Duldung zu erteilen,
wie sie als Zeugen in einem Strafverfahren in diesem Zusammenhang benötigt
werden und aussagen wollen.
Die geordnete Durchführung des Strafverfahrens mit dem Ziel der Überführung
des Täters aufgrund der Zeugenaussage liegt im erheblichen öffentlichen
Interesse im Sinne dieser Vorschrift. Dementsprechend hat das Justizministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen die Strafverfolgungsbehörden veranlasst, die
Ausländerbehörden über entsprechende Fälle zu informieren, damit
Abschiebungsmaßnahmen zurückgestellt werden können.
Die Möglichkeit der Duldung besteht jedoch nur, sofern § 55 Abs. 4 AuslG dem
nicht entgegensteht.
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Unabhängig davon ist in denjenigen Fällen, in denen konkrete Tatsachen dafür
sprechen, dass eine Ausländerin vom Menschenhandel betroffen ist - ggf. nach
Ablauf einer vorherigen Duldung - durch entsprechende Bemessung der Frist zur
freiwilligen Ausreise für die Dauer von mindestens vier Wochen von einer
Abschiebung abzusehen. Eine Abschiebung vor Ablauf dieser Zeit kommt nur in
besonderen Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei zu erwartender Straffälligkeit
der Betroffenen. In dieser Zeit sollen die Frauen ihre freiwillige Ausreise
organisieren und persönliche Angelegenheiten erledigen können. Dabei besteht
die Möglichkeit, dass sie durch qualifizierte Beratungskräfte betreut und
unterstützt werden. Als Beratungsstellen stehen zur Verfügung:
Dortmunder Mitternachtsmission, Dudenstraße 2-4, 44137 Dortmund, Tel.: 0231/144491, Telefax: 0231/145887
Migrantinnen beraten Migrantinnen, Fachstelle für Opfer von Frauenhandel in der FBS Düsseldorf, Ackerstraße 144, 40233 Düsseldorf, Tel.: 0211/686854, Telefax: 0211/676161
SOLWODI, Postfach 101150, 47011 Duisburg, Tel.: 0203/663150, Telefax: 0201/663151
Frauenberatungsstelle Nachtfalter, Segerothstraße 100a, 45141 Essen, Tel.: 0201/364547
Frauen helfen Frauen e.V. Hagen, Frauenberatungsstelle, Bahnhofstr. 41, 58095 Hagen, Tel.: 02331/338355, Telefax: 02331/129/41
Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel Nadeschda, Hansastraße 55, 32049 Herford, Tel.: 05221/840200, Telefax: 05221/988544
Beratungs- und Infostelle für Migrantinnen, Informationszentrum 3. Welt, Kirchenkreis Herne, Overwegstraße 31, 44625 Herne, Tel.: 02323/9947719, Telefax: 02323/9949711
AGISRA e.V., Steinberger Straße 40, 50733 Köln, Tel.: 0221/124019, Telefax: 0221/9727492
Beratungsstelle für Filipinos des Caritasverbandes für das Erzbistum Köln, An Groß St. Martin 9-11, 50667 Köln, Tel.: 0221/27289-27, Telefax: 0221/27289-394
Die Ausländerbehörden sollten diese Stellen über die Inhaftierung
betroffener Frauen informieren, damit von dort die Möglichkeit besteht, den
Frauen über die Sozialarbeiter der Haftanstalt ihre Hilfe anzubieten. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Identität der Betroffenen nicht ohne ihr
Einverständnis preisgegeben wird.