Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet durch Fristablauf am 31. Dezember 2017.

 


Historisch: Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - Z 5 (BdH) 10 - 40 - v. 13.11.2007

 

Historisch:

Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - Z 5 (BdH) 10 - 40 - v. 13.11.2007

Richtlinie
zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - Z 5 (BdH) 10 - 40 -
v. 13.11.2007

1
Rechtsgrundlage

Nach Nummer 2.4.2 VV zu § 44 LHO – Teil I – VV für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich – bzw. nach Nummer 2.3.2 VVG zu § 44 LHO – Teil II – VV für Zuwendungen an Gemeinden (GV) – kann bürgerschaftliches Engagement nach näherer Maßgabe durch Förderrichtlinien berücksichtigt werden.

2
Gegenstand der Förderung

Bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung an eine natürliche oder juristische Person einbezogen werden.

3
Zuwendungsvoraussetzung

Die als bürgerschaftliches Engagement zu berücksichtigenden Leistungen dürfen nicht in Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einer organschaftlichen Stellung bei der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger erbracht werden.

4
Art und Umfang, Grenze der Anerkennung

Im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements erbrachte Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie geförderten Vorhabens wie folgt Berücksichtigung finden:

a) Pro geleisteter Arbeitsstunde pauschal mit 15 Euro.

b) Bei Arbeitsleistungen, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordern, kann das Ministerium auf Vorschlag der Bewilligungsbehörde im Einzelfall einen höheren Betrag anerkennen.

c) Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

d) Der Beleg der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt durch einfache Stundennachweise, die zu unterschreiben sind. Diese müssen Namen, Datum, Dauer und Art der Leistung beinhalten und sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller gegenzuzeichnen.

5
In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft.

MBl. NRW. 2007 S. 778, geändert d. RdErl. v. 30.11.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 726).