Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdERl. v. 11.3.2008 (MBl.NRW. 2008 S. 200).

 


Historisch: Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Aufgaben der Unfallkommission - Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 22.5.2003 – 41.3 – 6203 –

 

Historisch:

Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Aufgaben der Unfallkommission - Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 22.5.2003 – 41.3 – 6203 –

Auswertung von Straßenverkehrsunfällen
- Aufgaben der Unfallkommission -
Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d.
Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
v. 22.5.2003 – 41.3 – 6203 –

Inhaltsübersicht

1 Allgemeine Grundsätze

1.1 Allgemeines

1.2 Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung

1.3 Bildung und Aufgabe von Unfallkommissionen

2 Aufbereitung und Auswertung von Daten zur örtlichen Unfalluntersuchung

2.1 Aufgaben der Polizei im Rahmen der Voruntersuchung

2.2 Datenaustausch an Zuständigkeitsgrenzen

3 Unfallhäufungsstellen

3.1 Identifikation von Unfallhäufungsstellen

3.2 Streckenbezogene Untersuchung bei Autobahnen

3.3 Nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen

4 Sitzung der Unfallkommission

4.1 Durchführung

4.2 Einladung

4.3 Protokoll

4.4 Öffentlichkeitsarbeit

4.5 Controlling

4.6 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

5 Art und Durchführung von Maßnahmen

6 Inkrafttreten/Aufhebungsvorschriften

Anlagen:

1 Organisation der Unfallkommission

2 Ablauf der Arbeit der Unfallkommission

3 Identifikation von Unfallhäufungsstellen

4 Unfalldatenliste zum Unfallmeldeblatt

5 Unfallmeldeblatt

6 Meldung über den Vollzug von Maßnahmen

7 Vorher-/Nachher-Untersuchung

8 Meldung über langjährig bestehende Unfallhäufungsstellen

9 Unfalltypen / Unfallkategorien

10 Begriffe, Definitionen

1
Allgemeine Grundsätze

1.1
Allgemeines

Grundlage für die örtliche Unfalluntersuchung und damit für die Arbeit der Unfallkommission ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Unfallauswertung und die Verfahrensabläufe zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen (UHS) im Straßennetz bei den Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden richten sich nach diesem Erlass.

Zur weiteren Unterstützung ist das Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Teil 1: Führen und Auswerten von Unfalltypen-Steckkarten und Teil 2: Maßnahmen gegen Unfallhäufungen - der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) heranzuziehen. Bei Abweichungen haben die Regelungen dieses Erlasses Vorrang.

Bei der Erfassung und Auswertung von Straßenverkehrsunfällen sind im Interesse einer zügigen Beseitigung von Unfallhäufungsstellen die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung verstärkt zu nutzen. Rechnergestützte Verfahren zur Auswertung und zur digitalen Darstellung von Straßenverkehrsunfällen sowie eine Vernetzung der Rechnersysteme gewährleisten nicht nur eine zeitnahe Unterrichtung aller beteiligten Behörden, sondern ebenso einen schnelleren Datenzugriff und eine zuverlässigere Identifikation von Unfallhäufungsstellen. Daher wird ein landesweites rechnergestütztes Verfahren zur Auswertung von Straßenverkehrsunfällen angestrebt. Bis zu dessen Einführung können auf örtlicher Ebene eigene Anwendungen genutzt werden, wenn hierüber Einvernehmen zwischen Polizei und Straßenverkehrsbehörde besteht.

Solange eine rechnergestützte Identifikation von Unfallhäufungsstellen noch nicht durchgeführt werden kann, teilt die Polizei der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde festgestellte unfallauffällige Bereiche mit. Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle erfüllt sind und teilt dies der Polizei und der Straßenbaubehörde mit.

Verkehrssicherheit hat in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert. Deshalb werden auf Initiative des Innenministeriums (IM) und des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (MVEL) Qualifizierungsseminare für alle Mitglieder der Unfallkommissionen angeboten.

1.2
Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung

Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung ist die Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierzu ist die ortsbezogene Auswertung von Straßenverkehrsunfällen notwendig. Mit ihrer Hilfe sollen Unfallhäufungsstellen im Straßennetz frühzeitig erkannt und Zusammenhänge zwischen dem Unfallgeschehen und baulichen und/oder verkehrlichen Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich seiner Umgebung festgestellt werden (unfallbegünstigende Faktoren). Als Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung werden Maßnahmen festgelegt, die die unfallbegünstigenden Faktoren beseitigen sollen.

Das Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung dient

- den Straßenverkehrsbehörden für verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen

- den Polizeibehörden für Maßnahmen der Verkehrssicherheitsberatung und Verkehrsüberwachung

- den Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen.

Für eine sachgerechte Arbeit der Unfallkommission ist eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen drei Behörden zwingend erforderlich.

1.3
Bildung und Aufgaben von Unfallkommissionen

Unfallkommissionen sind durch die Straßenverkehrsbehörde einzurichten. Mitglieder sind Straßenbau-, Polizei- und Straßenverkehrsbehörde. Einzelheiten über die Organisation der Unfallkommission regelt die Anlage 1.

Aufgabe der Unfallkommission ist es, Unfallhäufungsstellen zu bewerten und zu beseitigen. Unverzichtbare Arbeitsschritte hierbei sind

- die Analyse des Unfallgeschehens auf bestimmte Gleichartigkeiten der Unfälle und Zusammenhänge mit örtlichen Gegebenheiten einschließlich deren Umgebung,

- das Veranlassen von Maßnahmen zur Beseitigung unfallbegünstigender Faktoren,

- das Überprüfen der Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen (Vorher-/Nachher-Untersuchungen),

- die Information der Öffentlichkeit über Unfallhäufungsstellen und deren Beseitigung.

Der Arbeitsablauf der Unfallkommission ist in Anlage 2 dargestellt.

Falls erforderlich sind Fachleute weiterer Behörden oder Institutionen in die Tätigkeit der Unfallkommission einzubeziehen, z. B. Stadtplanungsämter, Verkehrsbetriebe, Schulverwaltungsämter, Blindenverbände u. a..

2
Aufbereitung und Auswertung von Daten zur örtlichen Unfalluntersuchung

2.1
Aufgaben der Polizei im Rahmen der Voruntersuchung

Für die Bestimmung von Unfallhäufungsstellen durch die Straßenverkehrsbehörden ist die Arbeit der Polizeibehörden unverzichtbar. Zu den Aufgaben der Polizei gehören:

- Führen von Unfallblattsammlungen

Die Unterlagen (Ausfertigung der Unfallanzeige oder Zusatzblatt zur Unfallmitteilung, ggf. Unfallskizze) zu allen von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfällen sind in der Unfallblattsammlung mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

- Führen von Unfalltypensteckkarten

Bei der 1-Jahres-Unfalltypensteckkarte sind alle Unfälle der Kategorie 1 - 4, bei der 3-Jahres-Unfalltypensteckkarte sind alle Unfälle der Kategorien 1 und 2 sowie alle Fußgänger- und Radfahrerunfälle der Kategorien 1 - 3 zu stecken.

- Erkennen von unfallauffälligen Bereichen gemäß Anlage 3, Tabelle 1.

Hierbei sind

-  im Rahmen der 1-Jahres-Betrachtung die Unfälle gleichen Grundtyps der Kategorien 1-4,

-  bei der 3-Jahres-Betrachtung die Unfälle gleichen / ungleichen Grundtyps der Kategorien 1 und 2 sowie Fußgänger- und Radfahrerunfälle der Kategorie 1-    3 maßgeblich.

- Erstellen von Unfalldatenlisten gemäß Muster Anlage 4,

- Analyse der unfallauffälligen Bereiche - hierbei sind auch die Unfälle der Kategorien 5 bis 7 einzubeziehen - mit Erstellung eines Unfalldiagramms und ggf. mit Vorschlag einer Abhilfemaßnahme,

- Unverzügliche Meldung der unfallauffälligen Bereiche an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaubehörde gemäß Muster Anlage 5.

- Nachmeldung weiterer Unfälle eines unfallauffälligen Bereiches.

Dabei erhält jeder unfallauffällige Bereich von der Polizei eine fortlaufende Nummer mit Angabe des Jahres, in dem er erstmalig festgestellt wurde (z.B. 1/02).Wird dieser unfallauffällige Bereich im Weiteren von der Straßenverkehrsbehörde als UHS bestätigt, wird diese Nummer solange beibehalten, bis die UHS beseitigt ist, d. h. bis zum erfolgreichen Abschluss der Vorher-/Nachher-Untersuchung. Tritt eine UHS innerhalb von 5 Jahren erneut auf, so ist sie wieder unter der ursprünglich vergebenen Nummer zu führen.

Zur Führung der 1- und 3-Jahres-Unfalltypensteckkarten sowie zum Fertigen der Unfalldiagramme wird auf das Merkblatt der FGSV, Teil 1, verwiesen.

Die Polizei erhält für die Lokalisierung der Verkehrsunfälle im Rahmen der Unfallaufnahme und für die Auswertung der Unfalltypensteckkarte von den Straßenbaulastträgern kostenfrei das notwendige Kartenmaterial.

2.2
Datenaustausch an Zuständigkeitsgrenzen

Bei Verkehrsunfällen an Schnittstellen zwischen

- Bundesautobahnen und dem Basisstraßennetz und/oder

- verschiedenen Zuständigkeitsbereichen

sind der jeweils angrenzenden Polizeibehörde Durchschriften der Verkehrsunfallanzeigen oder der Zusatzblätter zur Unfallmitteilung zuzusenden, damit diese Unfälle in die dortige Auswertung einbezogen werden können.

3
Unfallhäufungsstellen

3.1
Identifikation von Unfallhäufungsstellen (UHS)

Durch unverzügliches Auswerten der von der Polizei im Rahmen der Voruntersuchung übersandten Unfalldaten entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, ob es sich hierbei um Unfallhäufungsstellen handelt, und teilt dieses der Polizei, der Straßenbaubehörde und ggf. dem Vorsitzenden der Unfallkommission gemäß Muster Anlage 5 mit.

Ein besonderes Augenmerk soll auf die Unfälle mit schwerem Personenschaden gelegt werden. Da diese Unfälle in der Regel seltener auftreten als Unfälle mit Sachschaden, sind ergänzend zur 1-Jahres-Betrachtung UHS-Grenzwerte für den Zeitraum von 3 Jahren festgelegt worden.

Werden in einem Zeitraum von längstens einem Kalenderjahr (1-Jahres-Unfalltypensteckkarte) oder von längstens drei Kalenderjahren (3-Jahres-Unfalltypensteckkarte) die in der Anlage 3 festgestellten Richtwerte erreicht oder überschritten, so handelt es sich um Unfallhäufungsstellen. Bei hohen Verkehrsbelastungen an Knotenpunkten ist darüber hinaus im Rahmen der 1-Jahresbetrachtung durch die Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsmenge gemäß Anlage 3 zu berücksichtigen.

3.2
Streckenbezogene Untersuchungen bei Autobahnen

Im Autobahnbereich ist von der Bezirksregierung (Dezernat 53) bei besonders hohen Verkehrsbelastungen (z. B. mehr als 35.000 Kfz/24h bei einer zweistreifigen und mehr als 45.000 Kfz/24h bei einer dreistreifigen Richtungsfahrbahn) ein Abgleich der örtlichen Unfallstellensituation mit den Ergebnissen der streckenabschnittsbezogenen Unfallauswertung des Landes sowohl im Rahmen der 1-Jahres- als auch der 3-Jahres-Unfalluntersuchung durchzuführen. Hiernach liegt eine anhand der starren Grenzwerte identifizierte Unfallhäufungsstelle vor, wenn es sich um einen insgesamt unauffälligen Streckenabschnitt mit nur geringer Signifikanz  (* und **) handelt. Bei einem hohen Signifikanzniveau (*** und ****) sind in jedem Fall streckenbezogene Maßnahmen zu untersuchen.

3.3
Nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen

Die nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen ist für die richtige Maßnahmenfindung unerlässlich. Daher führen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde eigene Analysen durch, die im Rahmen der Unfallkommissionssitzung gemeinsam mit der Polizei zeitnah zu beraten sind.

Zur näheren Untersuchung einer Unfallhäufungsstelle gehören insbesondere:

- Ortsbesichtigung

Die Ortsbesichtigung ist ein unverzichtbares Instrument, um die Auswirkungen der Örtlichkeit auf das Unfallgeschehen feststellen zu können. Bei der Durchführung einer Ortsbesichtigung sind folgende Hinweise zu beachten:

- Es sind alle Unterlagen, wie Unfalldatenlisten, Unfalldiagramme sowie sonstige Auswertungen aus der Analyse mitzunehmen. Bei signalisierten Kreuzungen gehören hierzu auch Signallage- und Signalzeitenpläne.

- Bei der Ortsbesichtigung sollten nach Möglichkeit vergleichbare Bedingungen herrschen wie sie bei der Unfallanalyse festgestellt wurden (z. B. Sonnenstand, Lichtverhältnisse, Straßenzustand).

- Die Örtlichkeit ist nach möglichen unfallbegünstigenden Faktoren zu überprüfen. Insbesondere bei Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten sind u. a. die Merkmale - Erkennbarkeit, Begreifbarkeit, Übersichtlichkeit und Befahrbarkeit - zu berücksichtigen.

- Erweiterung der Datenbasis durch Einbeziehung der Unfälle der Kategorien 5 bis 7 zur genaueren Untersuchung von Gleichartigkeiten,

- Einbeziehung der Vorjahres-Unfallgeschehen,

- Ggf. längere Beobachtung des Verkehrsablaufes,

- Ggf. Messungen der Geschwindigkeit,

- Ggf. Verkehrsbelastungsdaten.

4
Sitzung der Unfallkommission

4.1
Durchführung

Nach Identifikation einer neuen UHS ist eine Unfallkommissionssitzung zeitnah durchzuführen. Darüber hinaus hat grundsätzlich im 1. Quartal eines jeden Jahres eine Sitzung der Unfallkommission mit dem Ziel der Erfolgskontrolle stattzufinden (Vorher-/Nachher-Untersuchung).

Bei allen Unfallkommissionssitzungen sollen verfügbar sein:

- Unfalltypen-Steckkarten

- Übersichtspläne der relevanten Strecken und Knotenpunkte

- Lagepläne der Unfallstellen

- Unfalldatenlisten und Unfalldiagramme

- Verkehrsbelastungsdaten

- Bild- oder Videoaufnahmen der Unfallstellen

- Darstellung der Verkehrs- und Unfallsituation aus den Vorjahren

- Unterlagen über bereits durchgeführte Maßnahmen.

- Signallage- und Signalzeitenpläne

4.2
Einladung

Die Straßenverkehrsbehörden haben mindestens 14 Tage vor dem Termin der Unfallkommission unter Beifügung aller Unterlagen Polizei und Straßenbaulastträger zur Unfallkommissionssitzung einzuladen. Falls erforderlich, sind Fachleute anderer Behörden und Institutionen mit einzuladen.

4.3
Protokoll

Der Vorsitzende der Unfallkommission hat über jede Unfallkommissionssitzung kurzfristig ein Protokoll zu fertigen und den beteiligten Behörden zu übersenden. Hierin ist Folgendes aufzuführen:

- Beschluss der Maßnahmen

- Verkehrsbehördliche Anordnung

- Verantwortliche Behörden für die Umsetzung der Maßnahmen

- Fristen für die Umsetzung, ggf. Zeitraum von Überwachungsmaßnahmen

- Begründung für nicht umgesetzte Maßnahmen aus vorherigen Unfallkommissionssitzungen

- Ergebnisse der Vorher-/Nachher-Untersuchungen

Die beteiligten Behörden sind an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zu einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet.

4.4
Öffentlichkeitsarbeit

Die Unfallkommission unterrichtet regelmäßig die Öffentlichkeit über die Unfallhäufungsstellen und über die getroffenen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu sind untereinander abgestimmte Presseerklärungen und/oder gemeinsame Pressekonferenzen erforderlich.

4.5
Controlling

Die Durchführung von Maßnahmen ist von den zuständigen Stellen den Beteiligten der Unfallkommission gemäß Muster Anlage 6 mitzuteilen.

Alle umgesetzten Maßnahmen der Unfallkommission sind durch Vorher-/Nachher-Untersuchungen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde anhand der Anlage 7 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Sofern durch die beschlossenen Maßnahmen die UHS nicht beseitigt werden konnte, sind von der Unfallkommission weiter gehende Maßnahmen zu beschließen.

4.6
Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörden haben ihrer Aufsichtsbehörde sowohl die Einladungen als auch eine Ausfertigung der Protokolle der Sitzungen der Unfallkommissionen zu übersenden.

Darüber hinaus sind von den Straßenverkehrsbehörden der Aufsichtsbehörde unter Verwendung der Anlage 8 alle UHS zu melden, die mindestens zwei Jahre alt sind und bei denen

- von der Unfallkommission bauliche, verkehrliche oder polizeiliche Maßnahmen beschlossen, aber nicht realisiert wurden,

- Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt wurden,

- bauliche Maßnahmen nur nach langjährigen Planungs- und Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden können.

Sofern zwischen den in der Unfallkommission vertretenen Behörden über notwendige Verbesserungsmaßnahmen keine Einigung erzielt werden kann, ist seitens der Straßenverkehrsbehörde die Aufsichtsbehörde einzuschalten.

5
Art und Durchführung von Maßnahmen

Entsprechend den Ergebnissen der Unfallauswertung sind geeignete Maßnahmen zu treffen.

Dabei kommen Sofortmaßnahmen wie auch längerfristige Maßnahmen in Betracht. Werden bauliche Maßnahmen beschlossen, deren Realisierung i. d. R. längere Zeiträume in Anspruch nimmt, muss die Unfallkommission Sofortmaßnahmen als Zwischenlösungen festlegen. Dazu gehören Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Markierungen, kleinere bauliche Veränderungen, die mit vertretbarem Aufwand kurzfristig realisiert werden können, sowie Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.

Längerfristige Maßnahmen sind auch nach Entschärfung der UHS weiter zu verfolgen, es sei denn, die Unfallkommission stellt fest, dass die umgesetzten Sofortmaßnahmen bereits nachhaltig wirken.

Die VwV-StVO und das „Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen, Teil 2“ geben einen guten Anhalt für mögliche Maßnahmen.

Bei der Maßnahmenfindung sind folgende Hinweise zu beachten:

- Sofortmaßnahmen sind unverzüglich durchzuführen,

- erfolgreiche Maßnahmen an einer Unfallhäufungsstelle dürfen nicht ohne weiteres auf eine ähnliche Unfallhäufungsstelle übertragen werden,

- bei der Entscheidung über Maßnahmen ist immer zu prüfen, ob sich dadurch unter Umständen Unfälle anderen Typs ergeben bzw. sich das Unfallgeschehen in andere Bereiche verlagert,

- Verkehrsregelungs- oder Überwachungsmaßnahmen sollen, wenn es bauliche Lösungen gibt, nur eine Zwischenlösung sein.

- Maßnahmen an Zuständigkeitsgrenzen sind zwischen den beteiligten Unfallkommissionen abzustimmen.

6
Aufhebungsvorschrift

Der Gem. RdErl. des Innenministeriums - IV C 4 - 6262 - und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr - 633 - 75 - 05 / 2 - des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.11.1999 (MBl. NRW. 1999, Seite 1280) „Auswertung von Straßenverkehrsunfällen“ wird hiermit aufgehoben.

MBl. NRW. 2003 S. 545


Anlagen: