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Öffentliche Ausschreibung der REGIONALEN 2022 und 2025 in NRW Runderlass Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – V A 5-20.86 vom 1. Juni 2016

 

Öffentliche Ausschreibung der REGIONALEN 2022 und 2025 in NRW Runderlass Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – V A 5-20.86 vom 1. Juni 2016

Öffentliche Ausschreibung
der REGIONALEN 2022 und 2025 in NRW

Runderlass Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr  – V A 5-20.86
vom 1. Juni 2016

1.
Angebot der Landesregierung

Anknüpfend an die Erfahrungen der REGIONALEN seit dem Jahr 2000 bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Regionen des Landes die Möglichkeit,

in den Jahren 2022 und 2025 eine REGIONALE durchzuführen. Die Regionen des Landes werden aufgerufen, sich mit ihren eigenen Potenzialen zu positionieren und interkommunal zu kooperieren. Gegenstand der REGIONALE ist die gemeinschaftliche Vorbereitung, Realisierung und Präsentation von Projekten, Ereignissen und Initiativen, die in der Region in einem konzeptionellen Zusammenhang entwickelt werden, um Lösungen für drängende Herausforderungen zu erarbeiten. Zu diesem Zweck sollen die Städte und Gemeinden öffentliche und private Mittel konzentriert, zielgenau, interkommunal und regional abgestimmt einsetzen. Die Landesregierung wird das Management der Prozesse und einzelne Projekte finanziell im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

2.
Ziel

Die Städte und Regionen Europas sehen sich geänderten Herausforderungen gegenüber. Zukunftssichere Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung einer Region kann nur dann gelingen, wenn Kooperationsbeziehungen im interkommunalen Verbund organisiert werden. Vor dem Hintergrund der demografischen und der dynamischen räumlichen Entwicklung hat diese Strategie ein besonderes Gewicht. Das Instrument REGIONALE verfolgt das Ziel,

- strategische Leitthemen einer Region zu qualifizieren, zu vernetzen und zu vermarkten,

- mit innovativen Projekten Impulse für die aktuellen Fragen der Raum- und Siedlungsentwicklung zu setzen,

- bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement für die Region zu stärken und

- neue Formen interkommunaler bzw. regionaler Arbeitsteilung zwischen Quartieren und Städten zu erproben.

Als regionales Strukturprogramm leistet REGIONALE einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des ökonomischen Strukturwandels und zur Gestaltung regionaler Siedlungs-, Wohn- und Lebensräume.

3.
Regionen

Abgrenzung

Die Landesregierung erwartet, dass Städte, Gemeinden, Kreise und andere beteiligte Akteurinnen und Akteure den Bezugsraum ihrer REGIONALE entsprechend ihrer regionenspezifischen Bedarfe und Charakteristika selbst definieren. Als Ausgangspunkte einer regionalen Abgrenzung sind denkbar:

- sachbezogene Zusammenschlüsse entsprechend der spezifischen Fragestellungen und Leitthemen in der Region;

- Kooperationen kommunaler Gebietskörperschaften mit optional weiteren Partnerinnen und Partnern;

- bestehende organisatorische strukturpolitische Zusammenschlüsse;

- Verflechtungen zwischen Wachstums- und Schrumpfungsregionen.

In den letzten Jahren haben sich in Nordrhein-Westfalen bereits regionale Kooperationsstrukturen gebildet, die zur strukturpolitischen Profilierung der Regionen beitragen und interkommunale Zusammenarbeit unterstützen. Diese gewachsenen Strukturen sollen berücksichtigt werden. Dabei kann es auch Sinn machen, Teilräume vertieft zu bearbeiten bzw. sich anhand vorhandener Problemlagen neu zu formieren.

Die regionale Abgrenzung und das gemeinsame Präsentationsziel sollten nachvollziehbar und schlüssig sein.

4.
Handlungsfelder

Künftige kommunale Herausforderungen (Urbanisierung, Dynamisierung der räumlichen Entwicklung, Siedlungsentwicklung, Nachhaltigkeit) erfordern vermehrte Kooperationsanstrengungen im interkommunalen und interregionalen Verbund. Projekte, Initiativen und Ereignisse einer REGIONALEN sollen sich daher auf ausgewählte

Handlungsfelder konzentrieren, mit denen auf diese veränderten Herausforderungen reagiert werden kann.

Folgende Handlungsfelder bieten sich an:

- Integration, Demografie, Daseinsvorsorge und Nachhaltigkeit

- Urbanität, ländlicher Raum, Siedlungsentwicklung, städtische Infrastrukturen,  Wohnen und Umweltgerechtigkeit

- grüne Infrastrukturen und Naturschutz (u.a. Umsetzung Biodiversitätsstrategie)

- Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Arbeitsplätze

- Bildung, Wissen und Kultur

- Digitalisierung

- Klimaschutz  und Klimafolgenanpassung.

Ein Schwerpunkt wird bei den Infrastrukturthemen gesehen. Es wird empfohlen, die Projekte und Konzepte fachübergreifend zu entwickeln und die Möglichkeit der Bündelung von Fördermitteln einzuräumen.

5.
Organisation

Sofern für die Durchführung einer REGIONALE eine organisatorische Steuerungseinheit auf Zeit erforderlich ist (z.B. eine REGIONALE-Agentur), so kann diese Einrichtung aus Landesmitteln gefördert werden. Die inhaltliche und repräsentative Begleitung der Steuerungseinheit durch interdisziplinär besetzte Gremien hat sich bewährt. Die Regionen sind für die Organisation und Finanzierung der operativen Ebene verantwortlich. Dabei ist auf effiziente Strukturen in Organisation und Abläufen zu achten. Bei der Projektentwicklung werden interkommunale Kooperationen vorausgesetzt.

Es ist zu unterscheiden zwischen den „Projektträgerinnen und Projektträgern“, die die einzelnen Vorhaben realisieren, und der „Steuerungseinheit“, die den Prozess der Ideenfindung und der Qualifizierung, die Vernetzung und Präsentation der einzelnen Vorhaben koordiniert.

Als Projektträgerinnen und Projektträger von Vorhaben kommen neben den öffentlich-rechtlichen Körperschaften private Unternehmen, Verbände und Vereine, Vereinigungen sowie Initiativen aus der Zivilgesellschaft in Betracht. Bei allen Projekten ist die Mitwirkung der Kommune(n), in deren Einflussbereich die Maßnahme fällt, sicherzustellen.

6.
Regionale Kommunikation

Die Projektentwicklung im Rahmen von REGIONALEN benötigt ein hohes Maß an Transparenz und gesellschaftlicher Teilhabe. Hierfür ist es erforderlich, Begleitstrukturen und Gremien einzurichten, die eine breite Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen auf Basisebene gewährleisten.

7.
Projektauswahl und –qualifizierung

REGIONALE-Projekte sollen ihre Bedeutung für die Region durch neue Formen der Zusammenarbeit sowohl auf Projekt- wie auf strategischer Ebene beweisen. Sie thematisieren die spezifischen Probleme und Bedarfe ihrer Region zielgerichtet und integrativ und etablieren ein Klima für Prozessinnovationen. Sie setzen Impulse für neuartige Formen einer themengebundenen und flexiblen interkommunalen Zusammenarbeit. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer REGIONALE wählen die Projekte anhand von transparenten und nachvollziehbaren Kriterien aus. Hierbei sind auch Aspekte einer an Gleichstellung und Vielfalt orientierten Regionalpolitik zu berücksichtigen.

8.
Präsentation

REGIONALEN dienen dazu, die Stärken einer Region öffentlichkeitswirksam zu präsentieren und so zu einem positiven Zukunftsbild beizutragen. Die Präsentation fördert die Projekt- und Prozessqualitäten und trägt zur Öffentlichkeitswirksamkeit der REGIONALEN sowie zur Profilierung der Region nach außen und innen bei. Eine feste Typologie wird nicht vorgegeben, da der Präsentationscharakter aus den unterschiedlichen Stärken der Region abgeleitet werden muss.

Ein wesentliches Element der Gesamt-Präsentation sind die Organisation und Darstellung des Prozesses selbst, mit dem die Region die Projekte auf die Präsentation der REGIONALE hin entwickelt. Das Präsentationsjahr ist als Aufforderung zu einer optimierten regionalen Zusammenarbeit der Folgejahre zu verstehen.

9.
Finanzierung

Für die REGIONALE 2022 und 2025 werden die bestehenden Finanzierungsinstrumente der Landesregierung, des Bundes und der EU prioritär eingesetzt. Die Förderung der Umsetzungsprojekte erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung der Ressorts. Ressortübergreifende Projekte sind vor Aufnahme in die jeweiligen Förderprogramme interministeriell abzustimmen. Es wird keine zusätzliche Förderung zur Umsetzung der Projekte bereitgestellt. Eine Finanzierungsbeteiligung durch Dritte ist anzustreben. Mit der Präsentation endet die Förderung der Steuerungseinheit.

Projekte, die in anderen Förderverfahren bereits abschlägig beurteilt worden sind, können auch im Rahmen der REGIONALEN nicht gefördert werden.

10.
Auswahlverfahren

Bewerbung

Die REGIONALE ist ein Angebot an die Regionen auf Basis eines Wettbewerbsverfahrens. Das Bewerbungsverfahren beginnt mit der Ausschreibung durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW. Städte, Gemeinden und Kreise des Landes, Verbände und Vereine, berufsständische Organisationen, Unternehmen und bürgerschaftliche Initiativen sind aufgefordert, sich als Region zu organisieren und regionale Entwicklungsstrategien zu erarbeiten. Die Regionen benennen darin Potenziale, Ziele und Handlungsfelder ihrer Kooperation, illustrieren ihre Vorgehensweise anhand erster, beispielhafter Projektideen und umreißen die organisatorischen, finanziellen und kommunikativen Eckpunkte der geplanten REGIONALE. Die Inhalte der „Regionalen Strategie“ sind durch die Räte der Städte und Gemeinden nach Erörterung zu beschließen. Die Landesregierung unterstützt die Regionen durch eine Prämierung in Höhe von 20.000 € pro Region. Dieser Betrag wird ausgezahlt, wenn die „Regionale Strategie“ vorliegt. Die Auszahlung erfolgt auf formlose Anforderung der Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer durch das MBWSV. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden von einer interdisziplinär besetzten Jury die Wettbewerbs-Gewinnerinnen und -Gewinner vorgeschlagen.

11.
Anforderungen an die Bewerbung

Die Beschreibung der regionalen Zusammenarbeit und ihrer Ziele sollte folgende Punkte umfassen:

Ausgangssituation

Kurze Charakterisierung der Region; Herleitung von Stärken und Schwächen nach dem Muster:

- Was können wir (Stärken/Schwächen)?

- Was wollen wir (Ziele)?

- Wie wollen wir die Ziele erreichen (geplante Maßnahmen)?

Potenziale und Alleinstellungsmerkmale; Auswertung bereits existierender Pläne und Programme (z.B. REKs, Leitbilder, Masterpläne o.ä.) mit Blick auf die geplanten Projektziele und Maßnahmen.

Akteurinnen und Akteure

Darstellung der beteiligten Akteurinnen und Akteure, die neben den öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften an der Bewerbung und Durchführung der REGIONALE beteiligt werden (insbesondere Zahl der einzubeziehenden Unternehmen) und Erläuterung ihrer Rolle im Kooperationsprozess.

Ziele und Handlungsfelder

Konkretisierung der Handlungsstrategie und der zentralen Entwicklungsziele der Kooperation und der daraus abgeleiteten und priorisierten Handlungsschwerpunkte.

Projekte

Darstellung der geplanten Projekte, die im Rahmen der REGIONALE umgesetzt werden sollen, um die aufgezählten Kooperationsziele zu erreichen

Organisation

Beschreibung der angedachten Organisationsstrukturen (u. a. Gremien, Abstimmungsprozesse, Arbeitsteilung), der anvisierten Schritte zur Stärkung des bürgerschaftlichen und unternehmerischen Engagements und der geplanten Verfahren zur Ideenfindung, Projektauswahl, -qualifizierung und –durchführung inklusive grober Zeitplanung.

Beschrieben werden soll, wie der Prozess der Ideenfindung, der Durchführung, Begleitung und Präsentation der einzelnen Vorhaben sowie der Gesamtpräsentation der Region organisatorisch und partizipatorisch umgesetzt werden soll.

Kommunikation

Erläuterung der geplanten Kommunikations- und Beteiligungsformate und -methoden.

Präsentation

Darlegung der wichtigsten Wege und Formate zur Präsentation der REGIONALE-Ziele, -Themen und -Projekte innerhalb und außerhalb der Region

Wirkungen

Aussagen zu den beabsichtigten Wirkungen der REGIONALE, konkrete Vorschläge zur Erfolgsevaluierung und Angaben zur Weiterführung nach der Förderphase.

Finanzierung

Abschätzung des angestrebten Investitionsvolumens; Aussagen zum Potenzial regionaler Kofinanzierung (Kommunen, Bürgerschaft, Unternehmen, Stiftungen u.a.m.); Benennung möglicher Verknüpfungen der geplanten REGIONALE-Aktivitäten mit den Förderprogrammen der Landesregierung.

Es ist darzustellen, wie die Finanzierung der REGIONALE, der einzelnen Vorhaben sowie der Präsentation und Organisation dem Grunde nach zu sichern ist. Dies ist bei Erklärungen öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien der Gemeinde- und Stadträte und Kreistage zu dokumentieren.

Unterschrift

Die Bewerbung ist von mindestens zwei Personen zu unterschreiben, deren Vertretungsvollmacht für die Region nachzuweisen ist. § 64 der Gemeindeordnung und § 43 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind zu beachten.

12. Fristen zur Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für die Ausrichtung der REGIONALEN 2022 und 2025 endet am

9. Dezember 2016

Die Auswahl der Regionen sowie die Abfolge der Durchführung der REGIONALEN werden durch die Landesregierung bestimmt.

13. Adressat der Bewerbung

Die Bewerbung ist zu richten an das:

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf

MBl. NRW. 2016 S. 453.