Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für das Geschäftsjahr 2018

 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für das Geschäftsjahr 2018

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes
KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
für das Geschäftsjahr 2018

Bekanntmachung des KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Vom 3. März 2020

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 mit einer Bilanzsumme von 10 910 683,40 Euro und einem Jahresfehlbetrag von - 8 626,17 Euro fest. Das Jahresdefizit wird der Gewinnrücklage entnommen.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 Absatz 2 GO NRW in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 1 des 2. NKFWG NRW gesetzliche Abschlussprüferin des Betriebes KDN Dachverband Kommunaler IT Dienstleister. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2018 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 8. August 2019 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten

Bestätigungsvermerk erteilt.

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss des KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 106 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 3 Abs. 1 JAP DVO NRW i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen Handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Gemäß § 3 Abs. 3 Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (JAP DVO) i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 17. Februar 2020

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Gregor  L o g e s

Köln, den 3. März 2020

Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Der Verbandsvorsteher

Dr. Stephan  K e l l e r

MBl. NRW. 2020 S. 149.