Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024

 

Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln

Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW)
für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln

Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Vom 13. Mai 2022

Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) – Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.

Düsseldorf, den 13. Mai 2022

Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)

Dr. Tobias  S c h m i d

MBl. NRW. 2022 S. 485.