Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 9.7.2025
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) in NRW Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2028-2033 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) in NRW Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2028-2033 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) in NRW
Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2028-2033
für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas
Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 3. Dezember 2024
Gemäß § 83 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist (WHG), wird hiermit der „Zeitplan und das Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2028-2033 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas - Information und Anhörung der Öffentlichkeit“ öffentlich bekanntgemacht. Die nachfolgende Tabelle enthält die maßgebenden Planungsschritte und Fristen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans.
2024-2027 |
Fortsetzung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms im Bewirtschaftungszyklus 2022-2027 |
2025 |
Aktualisierung der Zustandsbewertung der Wasserkörper und Fortschreibung der Bestandsaufnahme für den Bewirtschaftungszyklus 2028-2033 |
2024 |
Zusammenstellung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die Periode 2028-2033 |
Spätestens
am |
Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen 2028-2033 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas |
23.6.2025 |
Ende der Stellungnahmefrist für „Zeitplan und Arbeitsprogramm und die „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ |
2025-2026 |
Aktualisierung und Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2028-2033 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas |
Spätestens
am |
Veröffentlichung des Entwurfs des Bewirtschaftungsplans 2028-2033 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas und des zugehörigen Maßnahmenprogramms |
22.6.2027 |
Ende der Stellungnahmefrist zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans |
22.12.2027 |
Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans 2028-2033 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas und des zugehörigen Maßnahmenprogramms |
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung der WRRL. Besonders zu nennen in diesem Zusammenhang sind
- der Zugang zu Hintergrunddaten und -dokumenten, welche für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne herangezogen wurden,
- das dreistufige Anhörungsverfahren zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne,
- sowie die aktive Information und Beteiligung interessierter Stellen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen werden in den verschiedenen Arbeitsphasen Vertreter aller Interessensgruppen im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Gewässerkonferenzen, Gebietsforen oder runden Tischen in die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse einbezogen und aktiv beteiligt.
Die Anhörung der Öffentlichkeit sieht mehrere Phasen vor, welche die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne begleiten. Sie beginnt spätestens drei Jahre vor Beginn des Zeitraumes, auf den sich die Bewirtschaftungspläne beziehen. Jeweils bis sechs Monate nach Veröffentlichung des aktuellen Anhörungsdokuments können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Bitte beachten Sie:
m Rahmen der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans 2028-2033 wird die Anhörung zum Dokument „Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ um 1 Jahr vorverlegt. Dies geschieht in Übereinstimmung mit der Anforderung aus § 83 Abs. 4 WHG, nach der dieses Dokument „spätestens zwei Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Bewirtschaftungsplan bezieht“ zu veröffentlichen ist.
Erste Stufe – Zeitplan und Arbeitsprogramm (22.12.2024 – 23.06.2025)
In der ersten Phase erfolgt die Anhörung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne – also zu dem hier vorliegenden Dokument. Mit dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm werden die notwendigen Schritte bis zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne veranschaulicht. Die Stellungnahmen können bis zum 23.06.2025 abgeben werden.
Zweite Stufe – Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung (22.12.2024 – 23.06.2025)
In der zweiten Stufe wird der vorläufige Überblick über die für das Einzugsgebiet der Maas in NRW festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung angehört. Damit wird verdeutlicht, welche fachlichen Schwerpunkte bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne gesetzt werden. Die Anhörung endet am 23.06.2025.
Dritte Stufe – Entwurf der aktualisierten Bewirtschaftungspläne (22.12.2026 – 22.06.2027)
Die wohl wichtigste und aussagekräftigste dritte Anhörungsphase beginnt am 22.12.2026 und endet am 22.06.2027. Bis dahin kann der Entwurf des Bewirtschaftungsplans eingesehen und eine Stellungnahme abgegeben werden. Im Bewirtschaftungsplan sind alle relevanten Informationen über den Zustand der Gewässer und Grundwasserkörper im nordrhein-westfälischen Einzugsgebiet der Maas, die zugrunde liegenden Belastungsfaktoren und die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der im Bewirtschaftungsplan festgelegten Bewirtschaftungsziele für die Oberflächen- und Grundwasserkörper zusammengefasst. Ergänzt wird der Bewirtschaftungsplan durch Hintergrunddokumente, die vertieft über einzelne Themen oder Handlungsbereiche informieren.
Auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de werden laufend Informationen über die oben dargestellten Arbeitsschritte, die Bewirtschaftungsplanung, über Termine zur Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie den Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW zur Verfügung gestellt. Die hier dargestellten Informationen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm finden Sie auch unter: www.flussgebiete.nrw.de/anhörung_2024.
Ihre Stellungnahme
Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung kann zu diesem Zeitplan und Arbeitsprogramm gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Stellung genommen werden. Stellungnahmen sind schriftlich oder elektronisch abzugeben. Das kann per Post, E-Mail, Telefax oder zur Niederschrift erfolgen. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte bis zum 23.6.2025 an die folgende Adresse:
Ministerium
für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Stellungnahme Zeitplan und Arbeitsprogramm -
40190 Düsseldorf
Fax: 0211/4566-388
oder per E-Mail: poststelle@munv.nrw.de
Eine Einsicht in die Unterlagen sowie die Abgabe einer Stellungnahme ist auch an folgenden Orten möglich:
Ministerium
für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz
1
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/4566-0
Bezirksregierung
Düsseldorf
Cecilienallee
2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/475-0
Bezirksregierung
Köln
Zeughausstraße
2-10
50667 Köln
Tel.: 0221/147-0
Wenn Sie
persönlich Einsicht in die Unterlagen nehmen oder eine Stellungnahme abgeben
wollen, bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen
Behörde.
Auswertung
Alle eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und soweit möglich im weiteren Arbeits- und Planungsprozess berücksichtigt. Im Anschluss an die erste und zweite Anhörungsphase wird eine zusammenfassende Dokumentation zu den eingegangenen Fragen bzw. Anregungen und ihrer Berücksichtigung veröffentlicht werden, der Umgang mit den Stellungnahmen im Rahmen der dritten Anhörungsphase wird im Bewirtschaftungsplan (Kapitel 9) selbst dargestellt.
In der jetzigen ersten Stufe des Anhörungsverfahrens ist Ihre Meinung zu dem Zeitplan und das Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheit Maas erbeten. Informationen zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2028-2033 (Veröffentlichung Dezember 2026) werden rechtzeitig bekannt gegeben.
MBl. NRW. 2024 S. 1202.