Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 7.2.2025
Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum 31. Dezember 2023
Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum 31. Dezember 2023
Bekanntmachung des
Jahresabschlusses
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
zum 31. Dezember 2023
Bekanntmachung
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Vom 14. Januar 2025
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 5 Absatz 1 und 9 Absatz 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit §§ 95 fortfolgende der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, im Folgenden gpaNRW, mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.
Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 67 429 436,35 Euro (siehe Anlage 1). Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von -818 602,19 Euro ab (siehe Anlage 2). Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanzrechnung beläuft sich auf 907 493,31 Euro (siehe Anlage 3).
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Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2023 wurden auf Beschluss des Verwaltungsrates der gpaNRW vom 19. Juni 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen, Bielefeld geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts, Herne
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts, Herne (gpaNRW), – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen, den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Gemeindeordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der Kommunalhaushaltsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) sowie den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der gpaNRW zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der gpaNRW. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der GO NRW und den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der gpaNRW unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gpaNRW vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der gpaNRW zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der gpaNRW vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der gpaNRW zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der gpaNRW vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,
o gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der gpaNRW abzugeben,
o beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,
o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der gpaNRW zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die gpaNRW ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,
o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gpaNRW vermittelt,
o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der gpaNRW,
o führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bielefeld, den 2. September 2024
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla Heidbrink
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2023 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2023 wurden gemäß §§ 12 Absatz 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes und § 96 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 angezeigt.
Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht, kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.
Herne, den 14. Januar 2025
Der Präsident der gpaNRW
Michael E s k e n
MBl. NRW. 2025 S. 60.
Anlagen: