Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 11.7.2025


Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2025 (Ausgleichsabgabesatzung 2025)

 

Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2025 (Ausgleichsabgabesatzung 2025)

Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der
Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten,
Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen
in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2025
(Ausgleichsabgabesatzung 2025)

Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 17. Dezember 2024

Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2025 vom 17. Dezember 2024 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.

Münster, den 17. Dezember 2024

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Dr. Georg  L u n e m a n n

MBl. NRW. 2025 S. 859.