Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften Bek. d. Innenministers v. 21. 1. 1964 - I B 3/15 - 18.16

 

Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften Bek. d. Innenministers v. 21. 1. 1964 - I B 3/15 - 18.16

Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften
Bek. d. Innenministers v. 21. 1. 1964 - I B 3/15 - 18.16

Auf Grund der mir durch § 3 Abs. l der Verwaltungsverordnung über den Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften vom 29. August 1961 in der Fassung vom 12. März 1963 (SMBl. NRW. 1141) erteilten Ermächtigung bestimme ich hiermit:

Die der Bereinigung unterliegenden Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 1964 außer Kraft; soweit sie nicht in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.) aufgenommen sind und nicht schon früher ihre Geltung verloren haben (Ausschlusswirkung). Die Ausschlusswirkung erfasst die Verwaltungsvorschriften, die bis zum 31. Januar 1964 einschließlich erlassen worden sind (Abschlusstag).

MBl. NRW.1964 S. 65.