Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Errichtung der Einrichtung "Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG -" RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 122 - 1 - 0200 - vom 10.11.2011

 

Errichtung der Einrichtung "Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG -" RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 122 - 1 - 0200 - vom 10.11.2011

Errichtung der Einrichtung
"Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG -"

RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 122 - 1 - 0200 -
vom 10.11.2011

1.
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) als Einrichtung nach § 14 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) - zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 706) - errichtet.

Der RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 22.5.2009 (MBl. NRW. S. 254) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 aufgehoben.

2.
Im LZG werden das Strategiezentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen und die Fachbereiche

- Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung,

- Prävention und Innovation und

- Arzneimittel

sowie anteilige Aufgabenbereiche aus den "Zentralen Dienstleistungen" des bisherigen Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit NRW zusammengeführt.

3.
Das LZG untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums (Ministerium).

4.

Einzelheiten über die Leitung und die Organisation des LZG werden in einer Geschäftsordnung geregelt, die durch das Ministerium erlassen wird.

Einzelheiten des Geschäftsablaufs werden durch das LZG in einer Ergänzenden Geschäftsordnung, die dem Ministerium vor Inkrafttreten zur Kenntnisnahme vorzulegen ist, geregelt.

5.
Das LZG berät und unterstützt die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik und der Gesundheitswirtschaft.

Es wirkt mit an der Erkennung, Bündelung und dem Ausbau der Kompetenzen des Landes auf dem Gesundheitssektor und fördert die Stärkung des Politikfeldes Gesundheit auch unter bundes- und europapolitischen Aspekten.

Es entwickelt den Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel einer weiteren Verzahnung von Gesundheitspolitik mit Wissenschaft, Forschung und Lehre einerseits und Wirtschaftsförderung andererseits.

Das Prinzip des Gender Mainstreaming sowie die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden besonderen Erfordernisse (Optimierungsbedarf in der Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft) sind durchgängig zu berücksichtigen.

6.
Der Sitz des LZG ist Bochum.

Bis zur Bezugsfertigstellung des Gesundheitscampus in Bochum und des Umzugs der Fachbereiche des ehemaligen LIGA auf den Gesundheitscampus ist das LZG weiterhin in den Gebäuden in Bielefeld, Münster und Bochum untergebracht.

Der Fachbereich "Arzneimittel, Arzneimittel-, Produkt- und Anwendungssicherheit" verbleibt in Münster.

Die Hauptanschrift lautet bis zur Zusammenführung des LZG auf dem Gesundheitscampus in Bochum: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen, Westerfeldstr. 35/37, 33611 Bielefeld.

7.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

MBl. NRW. 2011 S. 434, geändert durch RdErl. v. 15.1.2013 (MBl. NRW. 2013 S. 44).