Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Im Rahmen der Erlassbereinigung 2003 nicht in die SMBl.NRW. übernommen.

 


Historisch: Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Bek. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 31. 5. 2001 - I A4-1004.6 ¹)

 

Historisch:

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Bek. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 31. 5. 2001 - I A4-1004.6 ¹)

/ 31. 5. 01 (1) 254. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 30. 9. 2001 = MBl. NRW. Nr. 51/01 einschl.)

2000


Zentralstelle der Länder

für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln

und Medizinprodukten

Bek. d. Ministeriums für Frauen, Jugend,

Familie und Gesundheit v. 31. 5. 2001 -

I A4-1004.6 ¹)

1. Als Einrichtung des Landes im Sinne des § 14 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), besteht im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit die

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.

2. Der Sitz der Einrichtung ist Bonn.

3. Die Zentralstelle nimmt Aufgaben der Länder im Bereich der Medizinprodukte und Koordinierungsfunktionen im Arzneimittelbereich wahr.

4. Die Zentralstelle untersteht der Dienstaufsicht und bezüglich der Humanarzneimittel und der Medizinprodukte der Fachaufsicht des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums. Bezüglich der Tierarzneimittel und Tierimpfstoffe untersteht die Zentralstelle der Fachaufsicht des für das Veterinärwesen zuständigen Ministeriums.

5. Die Bek. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 11. 10. 1993 (SMBl. NRW. 2000) wird hierdurch abgelöst.