Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Errichtung des Wissenschaftszentrums Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministerpräsidenten v. 8. 7.1988 -I B 2 - 811 - 1/88 ¹)

 

Historisch:

Errichtung des Wissenschaftszentrums Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministerpräsidenten v. 8. 7.1988 -I B 2 - 811 - 1/88 ¹)

231. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1996) / 8. 7. 88 (I) 

2000


Errichtung des Wissenschaftszentrums Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministerpräsidenten v. 8. 7.1988 -I B 2 - 811 - 1/88 ¹)

1. Als Einrichtung des Landes im Sinne des § 14 des Lan-desorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1982 (GV. NW. S. 421). zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 1087 (GV. NW. S. 366), - SGV. NW. 2005 - wird im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten das Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf mit Wirkung vom 1. August 1988 errichtet

2. Dem Wissenschaftszentrum obliegt die Aufgabe der Information, des Dialogs und der Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Technologie. Hierbei hat es auch die wissenschaftliche Arbeit und das Zusammenwirken des Kulturwissen-schaftHchen Instituts in Essen und des Instituts „Arbeit und Technik" in Gelsenkirchen anzuregen und zu fördern und die Verbreitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse der beiden Institute zu unterstützen.

3. Für das Wissenschaftszentrum wird ein Kuratorium gebildet, das auch das Kulturwissenschaftliche Institut und das Institut „Arbeit und Technik" betreut Es gibt Anregungen für die Arbeit der drei Einrichtungen, fördert ihr Zusammenwirken, macht den Beiräten der beiden Institute Vorschläge und nimmt zu ihren Arbeitsberichten Stellung.

4. Das Wissenschaftszentrum untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident erlaßt eine Instituts- und eine Geschäftsordnung.