Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben mit RdErl. v. 14.5.2004 - MBl.NRW. 2004 S. 528.

 


Historisch: Kopfbögen des Innenministeriums und seines nachgeordneten Bereiches RdErl. d. Innenministeriums v. 19. 12. 2000 -VA2-02.10

 

Historisch:

Kopfbögen des Innenministeriums und seines nachgeordneten Bereiches RdErl. d. Innenministeriums v. 19. 12. 2000 -VA2-02.10

Kopfbögen des Innenministeriums und seines nachgeordneten Bereiches
RdErl. d. Innenministeriums v. 19. 12. 2000 -VA2-02.10

Das vom Innenministerium und den Behörden und Einrichtungen des Geschäftsbereiches benutzte Design für die Kopfbögen basiert auf Vorgaben der Landesregierung aus dem Jahre 1991. Es wird den heutigen Notwendigkeiten nicht mehr gerecht. Deshalb sollen die Gestaltung verändert und die Angaben auf den Kopfbögen deutlich erweitert werden.

Ich bitte darum, dass die Neugestaltung des Kopfbogens und die Umstellung der Schrift im Schriftguteditor umgehend erfolgt. Soweit die Umstellung für andere Anwendungen größeren Programmieraufwand erfordert, kann sie sukzessive im Rahmen der Weiterentwicklung der Programme erfolgen. Abweichungen von den Vorgaben dieses Erlasses sollten möglichst unterbleiben und nur bei technischen Schwierigkeiten in Kauf genommen werden.
1.
Schrifttype

Die bisher in allen Schreiben zu verwendende Schrifttype „Courier New (12 Pkt.)“ ist durch die Schrifttype „Times New Roman (12 Pkt.)“ zu ersetzen. Blocksatz kann verwendet werden.

Ich bitte, diese Schrift in allen Schreiben zu verwenden. Dies ist mit den Ressorts abgestimmt.

2.
Gestaltung der Schreiben
Die DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) sieht seit 1996 die Streichung der Wörter „Betreff“, „hier“ und „Bezug“ vor. Dem wird durch Anpassung des Kopfbogens Rechnung getragen.

Die Betreffzeile ist zukünftig in Fettdruck auszuführen und darunter kann in Normalschrift die nähere Bezeichnung des Vorgangs (das ehemalige „hier“) erscheinen. Davon abgesetzt wird in Normalschrift der Bezug aufgeführt. Die Wörter „Betreff“, „hier" und „Bezug“ entfallen.

3.
Angaben auf den Kopfbögen
Der Platz oben rechts neben dem Landeswappen ist der Postanschrift der Behörde und den persönlichen Angaben zur Bearbeiterin oder zum Bearbeiter vorbehalten; in der Fußzeile sollen die allgemeinen Angaben zusammengefasst werden. Daraus ergibt sich als Inhalt:

1. Adresse des Hauses,

2. Bearbeiterin/Bearbeiter mit Amtsbezeichnung,

3. e-mail-adresse der Bearbeiterin/des Bearbeiters,

4. Durchwahl der Bearbeiterin/des Bearbeiters,

5. Faxnummer der Bearbeiterin/des Bearbeiters (soweit individuell benennbar),

6. ggfls. Zimmernummer (soweit erforderlich),

7. Aktenzeichen.

Die Fußzeile des Kopfbogens enthält die Angaben:

1. Erreichbarkeit (ÖPNV),

2. zentrales Telefon,

3. zentrales Fax,

4. e-mail (Poststelle),

5. ggfls. world-wide-web - Adresse der Behörde oder Einrichtung,

6. ggfls. Kontonummern.

Im Allgemeinen ist das stilisierte Landeswappen zu verwenden, wie es aus der Anlage ersichtlich ist. Die Polizeibehörden und -einrichtungen verwenden das Landeswappen mit Polizeistern.


MBl. NRW. 2001 S. 396.


Anlagen: