Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 29. August 2017 MBl. NRW. 2017 S. 846

 


Historisch: Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse und großflächige Gefahrenlagen Bek. d. Innenministeriums v. 28.1.1993 -II C 1 - 2330

 

Historisch:

Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse und großflächige Gefahrenlagen Bek. d. Innenministeriums v. 28.1.1993 -II C 1 - 2330

Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung
für Großschadensereignisse und großflächige Gefahrenlagen
Bek. d. Innenministeriums v. 28.1.1993 -II C 1 - 2330

Das Kabinett hat die vom Innenministerium nach Abstimmung mit allen beteiligten Ressorts vorgelegte Geschäftsordnung am 24. 11. 1992 beschlossen. Sie ist am 28.1.1993 in Kraft getreten.

1
Allgemeines
Großschadensereignisse und großflächige Gefahrenlagen, die ein Zusammenwirken verschiedener für die Gefahrenabwehr zuständiger Ressorts zum wirksamen Einsatz überregionaler Hilfe erfordern, bedürfen in der Regel einer ressortübergreifenden Koordination.
Ferner ist es angesichts des immer weiter anwachsenden technisch-industriellen Gefährdungspotentials erforderlich, regelmäßig Planübungen durchzuführen und aus den hieraus gewonnenen Ergebnissen gemeinsame Strategien für eine wirksame Gefahrenabwehr auf Landesebene zu entwickeln.
Hierzu wird eine interministerielle Koordinierungsgruppe (KG) eingerichtet.
Die Ressortzuständigkeiten bleiben unberührt.
Die KG ist durch das Innenministerium einzuberufen, wenn das von einem relevanten Schadensereignis überwiegend betroffene Ressort dies für erforderlich hält. Jedes Ressort bleibt für die in seinem Geschäftsbereich zu treffenden Maßnahmen zuständig.

2
Aufgaben
Die KG hat die Aufgabe,
- die von den betroffenen Fachressorts zu treffenden Maßnahmen abzustimmen,
- allgemeine Empfehlungen zu erarbeiten, die umgehend an die für die Umsetzung zuständigen Behörden und Dienststellen zu übermitteln sind,
- Informationen zu sammeln und geordnet an die zuständigen Behörden und Dienststellen zu übermitteln,
- Planspiele und Übungen zu konzipieren, durchzuführen und auszuwerten.

3
Mitglieder
Der KG gehört je ein Vertreter der folgenden Ressorts an:
- Innenministerium (zugleich Geschäftsstelle)
- Minister und Chef der Staatskanzlei
- Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
- Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
- Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung
- Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

4
Hinzuziehung anderer Personen

Der KG ist es unbenommen, bei Bedarf weitere Ressorts zu ihren Aktivitäten hinzuzuziehen.

5
Weitere organisatorische Regelungen
5.1
Geschäftsstelle der KG
Das Innenministerium führt die Geschäfte der KG und stellt hierfür das benötigte Personal, die Räume und die Kommunikationswege zur Verfügung.
5.2
Sitzungsort
Die Sitzungen der Koordinierungsgruppe finden statt im Dienstgebäude des Innenministeriums NRW, Haroldstraße 5, Raum 182.
5.3
Vorsitz
Den Vorsitz führt das Innenministerium.
5.4
Niederschriften
Die wesentlichen Besprechungsinhalte werden protokolliert. Die Ergebnisniederschriften werden allen Mitgliedern der KG zugeleitet.
5.5
Erreichbarkeit der Mitglieder
Jedes Ressort benennt dem Innenministerium einen ständigen Ansprechpartner nebst Vertretung und stellt deren Erreichbarkeit sicher.

MBl. NRW. 1993 S. 558, geändert durch RdErl. v. 6.5.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 625).