Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 28.5.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 566.

 


Historisch: Vertretung - des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie RdErl. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie v. 23. 1. 2001 - 114-0102 ¹)

 

Historisch:

Vertretung - des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie RdErl. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie v. 23. 1. 2001 - 114-0102 ¹)

23. 1. 01 (1)

252. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 31. 3. 2001 = MBl. NRW. Nr. 19/01 einschl.)

20020


Vertretung -
des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie v. 23. 1. 2001 -
114-0102 ¹)

Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes auf

1.4

die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge

1.5

die Landesanstalt für Arbeitsschutz

1.6

die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz

übertragen.

Ist bei den unter 1.2 bis 1.6 genannten Behörden ein juristischer Dezernent oder eine juristische Dezernentin nicht bestellt, wird die Vertretung durch die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung wahrgenommen.

Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.

1.1

die Bezirksregierungen

1.2.

die Versorgungsämter

Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:

„Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, dieses vertreten durch ........".

1.3

die Versorgungskuranstalten

Diese Regelung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft2).

') MBL NRW. 2001 S. 460.

') MBl. NRW., ausgegeben am 30. März 2001.