Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 - (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Unterrichtung des graphischen Gewerbes über die Einführung und Änderung amtlich vorgeschriebener Formularmuster RdErl. d. Innenministers v. 8. 4. 1960 — I C 2/17—21.17 ²)

 

Historisch:

Unterrichtung des graphischen Gewerbes über die Einführung und Änderung amtlich vorgeschriebener Formularmuster RdErl. d. Innenministers v. 8. 4. 1960 — I C 2/17—21.17 ²)

150. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8.1982 =• MBl. NW. Nr. 61 einschl.) / 8' 4' 8°

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Unterrichtung des graphischen Gewerbes über die Einführung und Änderung amtlich vorgeschriebener Formularmuster

RdErl. d. Innenministers v. 8. 4. 1960 — I C 2/17—21.17 ²)

In letzter Zeit haben mir häufig Verlage oder Druckereien, die behördlich benötigte Vordrucke, z. B. Formulare nach dem Meldegesetz, Fahrpreisermäßigungsanträge, Pfändungsverfügungen usw., herstellen, Muster ihrer Vordrucke mit der Bitte um Bestätigung vorgelegt, daß diese den amtlichen Vorschriften entsprechen. Andere Firmen haben mir mitgeteilt, daß einige Formulare von einzelnen Gemeinden aus irgendwelchen Gründen beanstandet worden seien, und wollen wissen, ob diese Beanstandungen zu Recht bestehen. Wieder andere Firmen haben um Übersendung der geltenden Muster oder um Angabe der Fundstelle, wo solche Vordruckmuster veröffentlicht seien, gebeten.

Mit Rücksicht darauf, daß auch die Behörden ein berechtigtes Interesse daran haben, den Vertrieb und die Benutzung von Formularen zu vermeiden, die den behördlichen Anforderungen nicht entsprechen, bitte ich in Zukunft, von der Einführung oder Abänderung amtlich vorgeschriebener oder auch amtlich empfohlener Vordrucke

dem Verband der graphischen Betriebe Nordrhein e. V., in Düsseldorf, Elisabethstraße 3, und

dem Verband der graphischen Betriebe Westfalen-Lippe e. V., in Dortmund, Thomasstraße 18,

Kenntnis zu geben. Diesen Verbänden gehören mehr als 90 •/« des Gesamtgewerbes als Mitglieder an. Soweit die jeweiligen Vordrudunuster nicht veröffentlicht worden sind, bitte ich. sie den beiden Verbänden zur Vervielfältigung und entsprechenden Weitergabe an ihre Mitglieder zur Verfügung zu stellen.

Wird die Änderung amtlich vorgeschriebener oder amtlich empfohlener Vordrucke beabsichtigt, so sind die genannten Verbände hiervon möglichst frühzeitig zu benachrichtigen, damit die Druckereien den Druck der alten Formulare einstellen können und nicht gezwungen sind, bei Herausgabe der neuen Formulare größere Mengen der alten Formulare zu vernichten.

Den Gemeinden und Gemeindeverbanden und den ' sonstigen der Landesaufsicht unterstehenden Körper- ' schatten und Anstalten des öffentlichen Rechts empfehle ich, entsprechend zu verfahren.

Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Verkehr.