Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben d. RdErl. v. 1.7.2011 (MBl. NRW. 2011 S. 246).

 


Historisch: Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 1.3.2006 - 111 – 3900 -

 

Historisch:

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 1.3.2006 - 111 – 3900 -

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten im
Geschäftsbereich des Ministeriums für
Generationen, Familie, Frauen und Integration
RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration v. 1.3.2006
- 111 – 3900 -

1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes auf die Bezirksregierungen übertragen.

Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.

2
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:

"Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration, dieses vertreten durch……………".

3
Diese Regelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 28.5.2003 (SMBl. NRW. 20020) außer Kraft.

MBl. NRW. 2006 S. 200, 18.1.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 62).