Historische SMBl. NRW.
Historisch: Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Herrn Bundespräsidenten RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 1.7.2004
Historisch:
Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Herrn Bundespräsidenten RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 1.7.2004
Übernahme der Ehrenpatenschaft durch
den Herrn Bundespräsidenten
RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 1.7.2004
Sofern
der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft beim siebenten Kind unterblieben
ist, kann die Ehrenpatenschaft auch bei einem später geborenen Kind übernommen
werden (Begründung erforderlich).
Im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein
Geldgeschenk.
Die
Kommunalbehörden werden gebeten, sich ihrerseits der
Familie anzunehmen.
Anträge
sind mit dem seit 1.7.2004 gültigen Formular (Anlage) zu stellen.
Anlagen: