Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 20.4.2009 (MBl.NRW. S.216)

 


Historisch: Versteigerung ausgesonderter landeseigener Fahrzeuge RdErl. d. Finanzministeriums v. 27.2.1981 - B 2715 -1.1. - IV A 3

 

Historisch:

Versteigerung ausgesonderter landeseigener Fahrzeuge RdErl. d. Finanzministeriums v. 27.2.1981 - B 2715 -1.1. - IV A 3

Versteigerung
ausgesonderter landeseigener Fahrzeuge

RdErl. d. Finanzministeriums v. 27.2.1981 -
B 2715 -1.1. - IV A 3

Aufgrund des § 13 Abs. 2 der Kraftfahrzeugrichtlinien – KfzR – vom 5.3.1999 (SMBl. NRW. 20024) wird bestimmt:

1.

Die Versteigerungen ausgesonderter landeseigener Kraftfahrzeuge werden von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf auf dem Gelände des Fahrdienstes der Landesregierung in Düsseldorf, Färberstrasse 136 (Nähe Bilker Bahnhof) durchgeführt. Mit der Annahme und Aufbereitung der ausgesonderten landeseigenen Kraftfahrzeuge ist die ”Ingenieurgemeinschaft Fahrzeugtechnik und Maschinen” (nachfolgend Versteigerungsbüro genannt) beauftragt worden.

2.

Die zu versteigernden ausgesonderten landeseigenen Kraftfahrzeuge sind bis auf weiteres grundsätzlich jeweils in den ersten 2 Wochen nach der Versteigerung (Nr. 3) montags bis freitags in der Zeit von

08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

dem Versteigerungsbüro auf dem Gelände des Fahrdienstes zu übergeben; eine vorherige telefonische Abstimmung (vgl. Nr. 6) wird empfohlen. Können die vorgenannten Termine im Einzelfall nicht eingehalten werden, kann ein abweichender Anlieferungstermin mit dem Versteigerungsbüro telefonisch vereinbart werden.

3.

Die Versteigerungen werden im Allgemeinen am ersten Mittwoch eines Monats durchgeführt. In dem Monat, in den der Hauptteil der Sommerferien fällt, findet keine Versteigerung statt. Kraftfahrzeuge können in diesem Monat nur in beschränktem Umfang zur Versteigerung angenommen werden.

4.

Die vorbereitete Übernahme-/Übergabe - Verhandlung (Anlage 3 zu § 13 Abs. 2 KfzR) ist in allen Punkten sorgfältig auszufüllen. Auf Vollständigkeit der zu übergebenden Unterlagen ist zu achten. Im Interesse einer zügigen Abrechnung des Versteigerungserlöses wird auf die genaue Angabe der Bankverbindung (nach Möglichkeit ein Konto bei der Landeszentralbank) einschließlich Bankleitzahl Wert gelegt.

5.

Die ausgesonderten landeseigenen Fahrzeuge sind von den aussondernden Dienststellen in eigener Zuständigkeit zum Versteigerungsgelände zu verbringen.

6

Das Versteigerungsbüro steht montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr für fernmündliche Rückfragen (Telefon: 0211/837-1364) zur Verfügung.

MBl. NRW. 1981 S. 522, geändert durch RdErl. v. 28.9.1981 (MBl. NRW. 1981 S. 2012), 19.7.1994 (MBl. NRW. 1994 S. 1010), 5.5.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 660).