Historische SMBl. NRW.
Historisch: Versteigerung ausgesonderter landeseigener Fahrzeuge RdErl. d. Finanzministeriums v. 27.2.1981 - B 2715 -1.1. - IV A 3
Historisch:
Versteigerung ausgesonderter landeseigener Fahrzeuge RdErl. d. Finanzministeriums v. 27.2.1981 - B 2715 -1.1. - IV A 3
Versteigerung
ausgesonderter landeseigener Fahrzeuge
RdErl. d. Finanzministeriums v. 27.2.1981 -
B 2715 -1.1. - IV A 3
Die Versteigerungen ausgesonderter landeseigener
Kraftfahrzeuge werden von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf auf dem Gelände
des Fahrdienstes der Landesregierung in Düsseldorf, Färberstrasse 136 (Nähe
Bilker Bahnhof) durchgeführt. Mit der Annahme und Aufbereitung der
ausgesonderten landeseigenen Kraftfahrzeuge ist die ”Ingenieurgemeinschaft
Fahrzeugtechnik und Maschinen” (nachfolgend Versteigerungsbüro genannt)
beauftragt worden.
Die zu versteigernden ausgesonderten landeseigenen Kraftfahrzeuge sind bis auf weiteres grundsätzlich jeweils in den ersten 2 Wochen nach der Versteigerung (Nr. 3) montags bis freitags in der Zeit von
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
dem Versteigerungsbüro auf dem Gelände des Fahrdienstes
zu übergeben; eine vorherige telefonische Abstimmung (vgl. Nr. 6) wird
empfohlen. Können die vorgenannten Termine im Einzelfall nicht eingehalten
werden, kann ein abweichender Anlieferungstermin mit dem Versteigerungsbüro
telefonisch vereinbart werden.
Die Versteigerungen werden im Allgemeinen am ersten
Mittwoch eines Monats durchgeführt. In dem Monat, in den der Hauptteil der
Sommerferien fällt, findet keine Versteigerung statt. Kraftfahrzeuge können in
diesem Monat nur in beschränktem Umfang zur Versteigerung angenommen werden.
Die vorbereitete Übernahme-/Übergabe - Verhandlung
(Anlage 3 zu § 13 Abs. 2 KfzR) ist in allen Punkten sorgfältig auszufüllen. Auf
Vollständigkeit der zu übergebenden Unterlagen ist zu achten. Im Interesse
einer zügigen Abrechnung des Versteigerungserlöses wird auf die genaue Angabe
der Bankverbindung (nach Möglichkeit ein Konto bei der Landeszentralbank)
einschließlich Bankleitzahl Wert gelegt.
Die ausgesonderten landeseigenen Fahrzeuge sind von den
aussondernden Dienststellen in eigener Zuständigkeit zum Versteigerungsgelände
zu verbringen.
Das Versteigerungsbüro steht montags bis freitags in
der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr für fernmündliche Rückfragen (Telefon:
0211/837-1364) zur Verfügung.
MBl. NRW. 1981 S. 522, geändert durch RdErl. v.
28.9.1981 (MBl. NRW. 1981 S. 2012), 19.7.1994 (MBl. NRW. 1994 S. 1010), 5.5.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 660).