Historische SMBl. NRW.
Historisch: Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IA-ID-5000 v. 11.3.1998
Historisch:
Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IA-ID-5000 v. 11.3.1998
Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft – IA-ID-5000
v. 11.3.1998
Das
Vergabe- und Bestellverfahren richtet sich nach den allgemeinen
Vergabevorschriften und den für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen
bestehenden Verwaltungsanordnungen, insbesondere zu „Ankaufsliste und
Bestellverfahren."
Soweit
nichts anderes bestimmt ist, sind Miet- bzw. Leasingfahrzeuge den
Dienstkraftfahrzeugen gleichgesetzt.
Aufgrund
des § 3 Abs. 1 Satz 4 der Kraftfahrzeugrichtlinien übertrage ich die Befugnis,
unter § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 und Abs. 5 KfzR fallende Dienstkraftfahrzeuge zu
beschaffen,
1. dem Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen, soweit
es sich um seine Dienstkraftfahrzeuge handelt,
2. der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten
Nordrhein-Westfalen, soweit es sich um ihre Dienstkraftfahrzeuge handelt,
3. dem Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, soweit es sich um seine
Dienstkraftfahrzeuge handelt,
4. den Direktoren der Landwirtschaftskammer Rheinland bzw. Westfalen-Lippe als
Landesbeauftragte -Höhere Forstbehörden -, soweit es sich um ihre
Dienstkraftfahrzeuge und um Dienstkraftfahrzeuge der ihnen nachgeordneten
Dienststellen und Einrichtungen handelt, für die meine Zuständigkeit als
oberste Landesbehörde gegeben ist,
5. den Bezirksregierungen, soweit es sich um Dienstkraftfahrzeuge der ihnen
nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen handelt, für die meine
Zuständigkeit als oberste Landesbehörde gegeben ist.