Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben d. RdErl. v. 19.11.2010 (MBl. NRW. 2010 S. 846).

 


Historisch: Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und-Geräten (BVB-Kauf) beim Kauf von Kleinrechensystemen für den Arbeitsplatz (APC-Systeme) RdErl. d. Innenministers v. 1.8.1989 - V B 1/51 - 09.09

 

Historisch:

Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und-Geräten (BVB-Kauf) beim Kauf von Kleinrechensystemen für den Arbeitsplatz (APC-Systeme) RdErl. d. Innenministers v. 1.8.1989 - V B 1/51 - 09.09

Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
für den Kauf von EDV-Anlagen und-Geräten (BVB-Kauf) beim Kauf von
Kleinrechensystemen für den Arbeitsplatz (APC-Systeme)

RdErl. d. Innenministers v. 1.8.1989 - V B 1/51 - 09.09

1
Als Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Kauf) - RdErl. d. Innenministers v. 9. 9. 1974 (MBl. NW. S. 1412/ SMBl. NW. 20025) - wird für den Kauf von Kleinrechensystemen für den Arbeitsplatz (APC-Systeme) ein vereinfachter Vertragsschein nebst Vertragsmantel (Anlage 1) eingeführt. Der verkürzte Vertragsschein ist für die Fälle vorgesehen, in denen die Verwendung der gesamten BVB-Kaufscheine im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung des Kaufobjektes und der mit dieser Hard-/Software zu erfüllenden Aufgabe als nicht notwendig oder zu aufwendig angesehen wird. Angesichts des ständig sich ändernden Preisniveaus erschienen betragsmäßige Abgrenzungen für die Anwendung des Kleinrechnervertragsscheins nicht möglich. Über die Anwendung des vereinfachten Vertragsscheins besteht Einvernehmen mit den Verbänden der IT-Industrie.

2
Entscheidungshilfen zum Vertragsabschluss bietet die unter Federführung des Bundesministers des Innern vom Arbeitskreis ’Grundsätze für Beschaffung und Betrieb von DV-Leistungen’ des Kooperationsausschusses ADV Bund/ Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV) erarbeitete ’Vertragsrechtliche Arbeitsunterlage für den Kauf von APC-Systemen’. Diese Arbeitsunterlage enthält Hinweise undAussagen zu einigen in der Praxis häufig auftretenden vertragsrechtlichen Problemen bei Hard- und Softwarebeschaffungen im Bereich von Kleinrechensystemen. Die für den Dienstgebrauch bestimmte Unterlage kann beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, Mauerstr.51, 4000 Düsseldorf, angefordert werden.

3
Den Gemeinden und. Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird im Interesse einer einheitlichen Vertragspolitik der öffentlichen Verwaltung empfohlen, beim Kauf von Kleinrechensystemen entsprechend zu verfahren.

Der RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen Landesministern.
 

MBl. NRW. 1989 S. 1044.


Anlagen: