Historische SMBl. NRW.
Historisch: Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und-Geräten (BVB-Kauf) beim Kauf von Kleinrechensystemen für den Arbeitsplatz (APC-Systeme) RdErl. d. Innenministers v. 1.8.1989 - V B 1/51 - 09.09
Historisch:
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und-Geräten (BVB-Kauf) beim Kauf von Kleinrechensystemen für den Arbeitsplatz (APC-Systeme) RdErl. d. Innenministers v. 1.8.1989 - V B 1/51 - 09.09
Ergänzung der Besonderen
Vertragsbedingungen
für den Kauf von EDV-Anlagen und-Geräten (BVB-Kauf) beim Kauf von
Kleinrechensystemen für den Arbeitsplatz (APC-Systeme)
RdErl. d. Innenministers v. 1.8.1989 -
V B 1/51 - 09.09
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Als Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von
EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Kauf) - RdErl. d. Innenministers v. 9. 9. 1974 (MBl. NW. S. 1412/ SMBl. NW. 20025) - wird für den Kauf von Kleinrechensystemen
für den Arbeitsplatz (APC-Systeme) ein vereinfachter Vertragsschein nebst
Vertragsmantel (Anlage 1) eingeführt. Der verkürzte Vertragsschein ist
für die Fälle vorgesehen, in denen die Verwendung der gesamten BVB-Kaufscheine
im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung des Kaufobjektes und der mit
dieser Hard-/Software zu erfüllenden Aufgabe als nicht notwendig oder zu
aufwendig angesehen wird. Angesichts des ständig sich ändernden Preisniveaus
erschienen betragsmäßige Abgrenzungen für die Anwendung des
Kleinrechnervertragsscheins nicht möglich. Über die Anwendung des vereinfachten
Vertragsscheins besteht Einvernehmen mit den Verbänden der IT-Industrie.
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Entscheidungshilfen zum Vertragsabschluss bietet die unter Federführung des
Bundesministers des Innern vom Arbeitskreis ’Grundsätze für Beschaffung und
Betrieb von DV-Leistungen’ des Kooperationsausschusses ADV Bund/
Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV) erarbeitete ’Vertragsrechtliche
Arbeitsunterlage für den Kauf von APC-Systemen’. Diese Arbeitsunterlage enthält
Hinweise undAussagen zu einigen in der Praxis häufig auftretenden
vertragsrechtlichen Problemen bei Hard- und Softwarebeschaffungen im Bereich
von Kleinrechensystemen. Die für den Dienstgebrauch bestimmte Unterlage kann
beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, Mauerstr.51, 4000
Düsseldorf, angefordert werden.
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Den Gemeinden und. Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des
Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts wird im Interesse einer einheitlichen Vertragspolitik der öffentlichen
Verwaltung empfohlen, beim Kauf von Kleinrechensystemen entsprechend zu
verfahren.
Der RdErl.
ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen Landesministern.
MBl. NRW. 1989 S. 1044.
Anlagen: