Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Wartung von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Wartung) RdErl. d. Innenministers v. 9. 9. 1974 — I A 1/51 — 09.03 ²)

 

Historisch:

Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Wartung von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Wartung) RdErl. d. Innenministers v. 9. 9. 1974 — I A 1/51 — 09.03 ²)

9. 9. 74 (I) 173.Ergänzung-SMBl. NW.- (Standl.6.1986 = MBl. NW.Nr.39einschl.)

20025


Anwendung
der Besonderen Vertragsbedingungen
für die Wartung von EDV-Anlagen
und -Geräten (BVB-Wartung)

RdErl. d. Innenministers v. 9. 9. 1974 — I A 1/51 — 09.03 ²)

Als Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten sind von der Koordinierungs- und Beratungsstelle für die EDV in der Bundesverwaltung in Abstimmung mit dem Kooperationsausschuß ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich auch Besondere Vertragsbedingungen für die Wartung von EDV-Anlagen und -Geräten erarbeitet worden. Diese sind anzuwenden, wenn für gekaufte EDV-Anlagen oder -Geräte besondere Wartungsleistungen vereinbart werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für die Wartung von EDV-Anlagen und -Geräten sind im GMBl. 1974 Nr. 19 S. 326 (351 ff) sowie als Beilage Nr. 15 zum Bundesanzeiger 1974 veröffentlicht worden.

Im Interesse einer einheitlichen Vertragspolitik der öffentlichen Verwaltung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen, die BVB-Wartung ebenfalls anzuwenden.

Im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, Finanzminister, Kultusminister, Minister für Wissenschaft und Forschung, Justizminister, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.