Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 28.9.2023
Festlegung von Standards im Bereich der Informationstechnik - IT-Standards NW - RdErl. d. Innenministeriums zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien v. 17.11.1995- V B 2/51-02.09
Festlegung von Standards im Bereich der Informationstechnik - IT-Standards NW - RdErl. d. Innenministeriums zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien v. 17.11.1995- V B 2/51-02.09
Festlegung von Standards
im Bereich der
Informationstechnik
- IT-Standards NW -
RdErl. d. Innenministeriums zugleich im
Namen des Ministerpräsidenten
und aller Landesministerien v.
17.11.1995- V B 2/51-02.09
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Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für Erst- und
Ersatzbeschaffungen von IT-Systemen, Betriebssystemen und sonstigen systemnahen
Programmen für die Landesverwaltung.
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Zielsetzung
Mit der Festlegung von IT-Standards
sollen die technischen Voraussetzungen für eine Realisierung des IT-Verbundes
sowie die Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung
Nordrhein-Westfalen weiter verbessert werden. Insbesondere sollen
- die Übertragbarkeit von
Verfahrenslösungen auf IT-Systeme verschiedener Hersteller (Portabilität) und
unterschiedlicher Größe (Skalierbarkeit) erleichtert,
- das Zusammenwirken von Programmen,
die auf unterschiedlichen IT-Systemen ablaufen (Interoperabilität)
sichergestellt,
- noch bestehende technische
Beschränkungen für einen zulässigen Austausch von Daten beseitigt,
- der Aufwand für die Programmierung
vermindert,
- die Erlernbarkeit der Programme für
den Benutzer erleichtert sowie
- die Unterstützungskapazitäten des
Landes effizienter genutzt werden.
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IT-Standards
Bei Beschaffungsmaßnahmen sind die
IT-Standards zu berücksichtigen, die in der Anlage zu dieser Vorschrift
sowie in anderen Vorschriften des Landes, insbesondere den
Datenübermittlungsgrundsätzen NW (RdErl. d. Innenministeriums v. 6. 3.1991 - SMB1. NW. 20025 -) und den EPHOS-Richtlinien NW (RdErl. d. Innenministeriums v.
11. 2. 1993 - SMBl. NW. 20025), festgelegt sind. Soweit es sich um Bezeichnungen
für bestimmte Produkte handelt, dürfen sie in den Leistungsbeschreibungen nur
mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art" verwendet werden.
4
Ausnahmeregelung
Von den unter Nummer 3 festgelegten
IT-Standards darf nur abgewichen werden, wenn dies - auch bei Berücksichtigung
der unter Nummer 2 aufgeführten Ziele - aus rechtlichen, technischen und/oder
wirtschaftlichen Gründen zwingend notwendig ist.
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Verpflichtung zur Bezugnahme auf Normen
Die rechtliche Verpflichtung gemäß
Beschluss des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Dezember 1986 über
die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation -
87/95X EWG - (ABI. Nr. L 36 vom 7. Februar 1987, S. 31) zur Bezugnahme auf
Europäische Normen (EN), Europäische Vornormen (ENV) sowie auf Internationale
Normen bleibt unberührt.
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Unterstützte Produkte
Das Landesamt für Datenverarbeitung
und Statistik führt eine Liste von Produkten, die durch die gemeinsamen
Rechenzentren oder andere Stellen des Landes unterstützt werden (Schulung,
Beratung, Anwendungsentwicklung) und stellt diese auf Anfrage allen Behörden
und Einrichtungen des Landes zur Verfügung. Durch den Einsatz dieser Produkte
und die damit verbundene Reduzierung der Produktvielfalt ergeben sich in der
Regel erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Dies ist bei allen einschlägigen
Beschaffungsmaßnahmen der Landesverwaltung zu berücksichtigen.
Betriebssysteme
-Unix*
- Windows (NT)*
- MVS* oder BS2000* für die
Fachrechenzentren und gemeinsamen Rechenzentren des Landes
Die zu beschaffenden Betriebssysteme
müssen den Anforderungen der Europäischen Norm EN 29945 (Posix) genügen und
sollen die technischen Spezifikationen gemäß XPG41) erfüllen.
1) Im Buchhandel
erhältlich unter ISBN 1872630529
Netzbetriebssysteme
- LanManagerX*
- NFS*
Programmiersprachen
- C gemäß EN 29899
- C++*
- Visual Basic* für
Arbeitsplatzrechner
Datenbanken
- WWW* (World Wide Web)
- Informix*
- Ingres*
- Access* für Arbeitsplatzrechner
Schnittstellen
ODBC* für den Zugriff auf Datenbanken
SQL gemäß ISO/IEC 9075
Mit * sind (geschützte)
Produktnamen gekennzeichnet, die in Leistungsbeschreibungen nur mit dem Zusatz
„oder gleichwertiger Art" verwendet werden dürfen.