Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 17. 1. 1996 -I B 3-01.37 ¹)

 

Historisch:

Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 17. 1. 1996 -I B 3-01.37 ¹)

2005

' 17. 1. 96 (1)


Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 17. 1. 1996 -I B 3-01.37  ¹)

I.

l Aufgaben

1.1 Das Landesumweltamt ist sachverständiger Berater (Gutachter und Obergutachter) der Behörden, Einrichtungen und Gerichte sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen in Fragen des Umweltschutzes (Schutz vor Luftverunreinigungen, Schutz vor Geräusch-, Erschütterungs- und Lichteinwirkungen, Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern, Schutz des Wassers und des Bodens), der Wasser- und Abfallwirtschaft und der Altlastenbearbeitung, der Anlagensicherheit und des Schutzes vor Gefahren beim Umgang mit Organismen, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen. Es führt ferner Untersüchungs- und Entwicklungsaufgaben auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes sowie des Strahlenschutzes in Einzelfällen durch.

Darüber hinaus ist das Landesumweltamt für zentrale Dienste zur Durchführung von Bundesund Landesgesetzen auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes sowie der hierauf gestütz-v ten Rechtsverordnungen zuständig.

Zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung in den genannten Bereichen betreibt das Landesumweltamt ein Fachrechenzentrum und koordie-niert die Datenverarbeitung innerhalb der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen.

Die Wahrnehmung der in Nummern 1.2.2.4, 1.2.2.5,1.2.2.7,1.2.2.8 und 1.2.4.2 genannten Aufgaben erfolgt ggf. im Zusammenwirken mit dem Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen.

1.2 Dem Landesumweltamt obliegen im einzelnen folgende Aufgaben:

1.2.1 Internationale Angelegenheiten, EU-Angelegenheiten

Unterstützung des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium) in Angelegenheiten internationaler Art und EU-Angelegenheiten in den Bereichen des technischen Umweltschutzes. Das Landesumweltamt liefert Daten und bereitet die Meinungsbildung vor.

1.2.2 Umweltqualität

1.2.2.1 Mitwirkung bei der Bewertung von Umweltauswirkungen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Anforderung der Bezirksregierungen, des Geologischen Landesamtes und des Landesoberbergamtes.

1.2.2.2 Aufstellung von Luftreinhalteplänen sowie Mitwirkung bei sonstigen Planungen im Umweltbereich (Ermittlungen und Beratungen im Rahmen von Lärmminderungsplänen, wasserwirtschaftliche Planungen, Abwasserbeseitigungs- und Ab-wasserlastpläne, Abfallentsorgungspläne, Gebietsentwicklungspläne und Braunkohleplanver-' fahren), auch auf Anforderung der Bezirksregierungen, des Geologischen Landesamtes und des Landesoberbergamtes.

1.2.2.3 Mitwirkung bei der Ermittlung von Auswirkungen auf die Umwelt, die in Folge des Abbaus von Lagerstätten auftreten, und diesbezüglich auf Anforderung Beratung der zuständigen Behörden.

1.2.2.4 Ermittlung der Grundlagen des Wasserhaushaltes und des Standes der für die Wasserwirtschaft bedeutsamen Technik, z. B. bei der Abwasserbe-

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231. Ergänzung - SMBLNW. - (Stand 1. 4. 1996 = MB1. NW. Nr. 18 einschl.)

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seitigung (Abwasserentstehung, -transport, -be-handlung), bei Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken, der naturnahen Gewässergestaltung und dem Hochwasserschutz; landeseinheitliche Vorgaben und Entwicklung der Grundwasser-standsbeobachtung, des Pegel- und Abflußmeßwesens und bei Fragen der Abwasserbeseitigung.

1.2.2.5 Erhebung und Bewertung der' Wirkungen von Umweltbelastungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre und Materialien; Fortentwicklung von Verfahren zur Erfassung der Wirkungen von Luftbelastungen; Überprüfung der Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen.

1.2.2.6 Erarbeitung allgemeiner Grundlagen für die Beurteilung von Abfällen und deren Zuordnung zu Abfallentsorgungswegen; Beurteilung von Abfällen in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung; Erarbeitung allgemeiner Grundlagen für die umweltgerechte und schadlose Verwertung von industriellen Reststoffen; Beurteilung von Reststoffen in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung.

1.2.2.7 Landeseinheitliche Vorgaben und Entwicklung der Beschaffenheitsmessung von Grund- und Oberflächengewässern sowie des Rohwassers einschließlich Bewertung der Ergebnisse; Grundwassergütekonzept; Gruridwasser-Sondermeß-programme; Grundwassergefährdungsabschät-zung; Anforderungen zum Schutz des Grundwassers; Entwicklung von Vermeidungs- und Sanierungsstrategien; Erfassung der biologischen Gewässergüte am Rhein und an den Grenzgewässern und Kanälen; Mikrobiologie der Gewässer; Bewertung des Zustandes und der Entwicklung der Gewässergüte stehender Gewässer und der Fließgewässer im Hinblick auf Ursachen, Maßnahmen und Prognosen.

1.2.2.8 Untersuchung von Veränderungen der Bodenfunktionen durch stoffliche und nichtstoffliche Einflüsse; Erarbeitung von Schutzzielen, Untersuchungsstrategien, Bewertungs- und Maßnahmenkonzepten für belastete Böden; Ermittlung von Referenzwerten zur Beurteilung von Bodenbelastungen und zur Dauerbeobachtung von Bodenveränderungen.

1.2.2.9 Fachliche Begleitung und. Dokumentation von ausgewählten Untersuchungs- und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

1.2.2.10 Aufbau und Betrieb des Bodeninformationssystems NRW. •

1.2.2.11 Erarbeitung fachlicher Grundlagen für die Erfassung, Überwachung und Sanierung von Altlasten, für die Gefährdungsabschätzung und Vorsorge bei Altlasten sowie zur Beurteilung der für die Untersuchung und Sanierung von Altlasten bedeutsamen Technik.

1.2.2.12 Beratung der zuständigen Behörden in besonders schwierigen und vordringlichen Altlastenfällen; Geschäftsstelle der Altlasten-Kommission.

1.2.2.13 Durchführung von langfristigen Erfolgskontrollen von Umweltschutzmaßnahmen.

1.2.3 Umweltüberwachung

1.2.3.1 Messung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen.

1.2.3.2 Durchführung von kontinuierlichen und diskontinuierlichen Immissionsmessungen für Luft-qualitätsmeßprogramme; Smog- und Ozonwarndienste; Durchführung und Qualitätssteuerung von Immissionsmessungen im Verkehrsbereich (23. BImSchV); Bewertung und Anwendung von'

, Ausbreitungsmodellen.

1.2.3.3 Physikalisch-chemische Überwachung oberirdischer Gewässer (Langzeit- und Kurzzeitüberwachung); Betrieb der Wasserkontroll- und Meßstationen am Rhein und an den Nebenflüssen und des Meßschiffes; Ermittlung der Wärmebilanz von Gewässern; Erarbeitung von Güteberichten.

1.2.3.4 Betrieb einer Nachrichtenbereitschaftszentrale, eines Gefahreninformationsdienstes und eines Sondereinsatzdienstes bei Schadens- und Gefahrenfällen.

1.2.3.5 Betrieb eines. integrierten Meß- und Informationssystems (IMIS) zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlen-" schutzvorsorgegesetz (Amtliche Meßstelle für. den Regierungsbezirk Köln, Landesdatenzentrale IMIS); Untersuchungen über nicht ionisierende elektromagnetische Strahlen; zentrale Mitwirkung bei. der Genehmigung radioaktiver Einleitungen in die Gewässer des Landes NRW; Immis-' sionsüberwachung kerntechnischer Anlagen bezüglich des Wasserpfades; gutachterliche Stellungnahmen bei allen Radioaktivitätseinleitungen bezüglich des Wasserpfades.

1.2.3.6 Messungen von Emissionen und Immissionen, Durchführung von Wirkungsuntersuchungen, Plausibilitätsprüfungen vorgelegter externer Gutachten, Qualitätssicherung bezüglich der sachverständigen Ermittlung , von Emissionen und Immissionen.

1.2.3.7 Entwicklung von Meßverfahren für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen; Durchführung von Untersuchungen über deren Entstehung.

1.2.3.8 Durchführung von Untersuchungen im Bereich organischer und anorganischer Analytik sowie der Spezialanalytik; Beurteilung und Beteiligung an der Entwicklung von Analysemethoden.

1.2.3.9 Ermittlungen über.die Ausbreitung von Emissio-nen zur Feststellung von Belastungen; Untersuchungen von Klima- und Atmos'phärenverände-rungen.

1.2.3.10 Fernüberwachung kerntechnischer Anlagen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie und in diesem Rahmen

- Einrichtung und Betrieb des Kernkraftwerks-Fernüberwachungssystems NRW (KFÜ), '

- Entwicklung von Verfahren für Emissions- und • Inimissionsmessungen radioaktiver Stoffe,

- Entwicklung von Verfahren zur Ermittlung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmo-; Sphäre. .

1.2.3.11 Entwicklung, Erprobung, Fertigung von Meßgeräten und -methoden, auch für die Staatlichen Umweltämter; Festlegung von Rahmenvorgaben • für die Beschaffung bestimmter Meßgeräte oder Laborausstattungen.

1.2.3.12 Betreuung der Emissionsfernüberwachung, von . genehmigungsbedürftigen Anlagen bei den Staatlichen Umweltämtern (EFÜ).

1.2.3.13 Vorgabe von Methoden und Anforderungen für die Einleiterüberwachung; .Zusammenführung der Ergebnisse der Einleiterüberwachung durch die Staatlichen Umweltämter und die unteren Wasserbehörden; Bewertung der Überwachungsergebnisse sowie Unterrichtung der Behörden und Betroffenen; Ermittlung der "Festsetzungsgrundlagen für die Abwasserabgabe aus den Untersuchungsergebnissen und der eingesetzten Abwassertechnik.

1.2.4 Umwelttechnik '

1.2.4.1 Ermittlung und Fortentwicklung des Standes der Umwelttechnik (einschl. der Verwertungs- und Entsorgungstechnik), umweltfreundlicher Technologien sowie verfahrenstechnischer und betriebstechnischer Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen und Überprüfung von Maßnahmen zur Zurückhaltung von Umweltbelastungen; Technikfolgenabschätzung; Beurteilung von kraftfahrzeugtechnischen und kraftstoffspezifischen Einzelfragen im Zusammenhang mit umweltschutzbezogenen Problemstellungen im Verkehrsbereich.

231. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1996 = MB1. NW. Nr. 18 einschl.)

17.1. 96 (2)

1.2.4.2

1.2.4.3

1.2.4.4

1.2.5

1.2.5.1

1.2.5.2

1.2.5.3

1.2.5.4

1.3

1.3.1

1.3.2

Erarbeitung von .Grundlagen für abfallwirtschaftliche Standortsuchprozesse und Planungen.

Beurteilung von Fragen der Anlagensicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit Sicherheitsanalysen, mit stoff- oder technologiebezogenen Einzelangelegenheiten und mit Schadensfällen; Erarbeitung von Sicherheitskonzepten.

Betreuung und Weiterführung von Informationssystemen und ADV-Vorhaben einschließlich der Software-Entwicklung und des technischen Betriebes insbesondere in den Bereichen Luft (Emissionskataster), Wasser, Boden, Geräusche, Gentechnik, Reststoffe, Abfall, Altlasten und Anlagensicherheit, auch für die Staatlichen Umweltämter und die entsprechenden Umweltdezernate der Bezirksregierungen und des Landesoberbergamtes.

Umweltabgaben, Zulassungen

Festsetzen und Erheben der Abwässerabgabe und des Lizenzentgeltes; Vergabe der Abfalli-zenz; Rechtsstreitigkeiten.

Durchführung von Anmelde- und1 Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten.

Erarbeitung von Grundlagen für Zulassungsverfahren von Untersuchungsstellen, Prüfung der fachlichen Qualifikation von Gutachtern; Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen von Akkreditierungen und der Guten Laborpraxis; Durchführung von Ringtests sowie Auswertung interner Laborqualitätssicherungsmaßnahmen.

Erteilung von Bauartzulassungen und Zulassung . von Sachverständigenorganisationen.

1.3.3

1.4

1.4.1

1.4.2

1.4.3 1.5

2

2.1

2.2

gefährliche/umwelt-

Fachinformationszentrum relevante Stoffe (FIZ)

Fortentwicklung des Informationssystems ge-fährliche/umweltrelevante Stoffe (IGS) sowie Systemüberwachung und -planung; Erschließung neuer Datenquellen urfd Verhandlungen mit Lizenzgebern.

Datenbe- und -Verarbeitung für die Bereiche Gefahrenabwehr und Vorbeugung, Umweltverhalten, Gefahrstoffe, Arbeits- und Immissionsschutz; Aktualisierung der IGS-Anwendungen; Zusammenarbeit mit Behörden des Bundes und der Länder bei der Datenpflege und dem Datenaustausch sowie mit Betreibern externer Datenbanken.

Bereitstellung der Daten für Behörden und sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen sowie -soweit rechtlich zulässig -- für private Nutzer.

Fachübergreifende Aufgaben

Dokumentation auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

Öffentlichkeitsarbeit; Aus- und Fortbildung insbesondere für Bedienstete der technischen Umweltverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen nach näherer Weisung des Ministeriums.

Untersuchungen zur ökonomischen Tragbarkeit staatlicher Reglementierungen im Rahmen des Umweltschutzes.

Darüber hinaus können dem Landesumweltamt durch das Ministerium weitere Aufgaben zugewiesen werden.

Inanspruchnahme der Dienststelle

Das Landesumweltamt untersteht der Dienstund Fachaufsicht des Ministeriums; Nummer 1.2.3.10 bleibt unberührt.

Aufträge an das Landesumweltamt werden vom Ministerium erteilt. Darüber hinaus können auch Aufträge der Staatlichen Umweltämter und der für den Umweltschutz zuständigen Dezernate der Bezirksregierungen und des Landesoberbergamtes sowie der Gerichte des Landes Nordrhein-

Westfalen übernommen werden, wenn sie im Einklang mit den Grundaufgaben des Landesum-weltamtes stehen. Aufträge anderer Landesbehörden, die mit den Grundaufgaben des Landes-umweltamtes übereinstimmen, können im Rahmen noch verfügbarer Kapazitäten vom Landesumweltamt übernommen werden.

2.3 Das Landesumweltamt wird grundsätzlich nur im öffentlichen Interesse tätig.

2.3.1 Im öffentlichen Interesse liegt eine Tätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit öffentlichrechtlichen Verwaltungsverfahren (z.B. in Plan-feststellungs-, Genehmigungs- und Überwachungsverfahren), im Rahmen von Straf- und Verwaltungsprozessen, bei der Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder sonstigen behördlichen Maßnahmen.

2.3.2 Nur ausnahmsweise kann das Landesumweltamt im Rahmen von Zivilprozessen als Gutachter in Anspruch genommen werden. Wegen der begrenzten Arbeitskapazität soll es nur als Obergutachter tätig werden.

2.3.3 Sofern 'es sich nicht um die Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten handelt, übernimmt das Landesumweltamt keine Gutachten oder ähnliche Aufträge, die ausschließlich der Verfolgung privatrechtlicher Ansprüche dienen; dies gilt auch für fiskalische Ansprüche der öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

3 Arbeitsprogramm, Tätigkeitsbericht, Veröffentlichungen

3.1 Das Landesumweltamt stellt bis zum 1. 2. eines jeden Jahres ein Arbeitsprogramm auf, das dem Ministerium vorzulegen ist. In das Arbeitsprogramm sind alle Aufgaben aufzunehmen, die voraussichtlich einen wesentlichen Teil der Arbeitskapazität des Landesumweltamtes beanspruchen werden. Über die-Erledigung der Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm berichtet das Landesumweltamt dem Ministerium.

3.2 Das Arbeitsprogramm bildet die Grundlage für. die Erledigung der Aufgaben. Von dem Arbeitsprogramm kann abgewichen werden, wenn dringendere Arbeiten vorgezogen werden müssen oder nicht alle beabsichtigten Vorhaben begonnen oder ausgeführt werden können.

3.3 Für die Öffentlichkeitsarbeit und im Interesse des Erfahrungsaustausches gibt das Landesumweltamt in regelmäßigen Abständen Veröffentlichungen heraus, in denen \

- von Beschäftigten des Landesumweltamtes und von anderen Autoren Beiträge, die im Zusammenhang mit den Aufgaben des Landesumweltamtes stehen, sowie Leserzuschriften, Resolutionen und sonstige wichtige Beschlüsse veröffentlicht,

- über aktuelle ökologische Fragen berichtet und

- Beiträge des Landesumweltamtes publiziert

werden.

Zur Information der Öffentlichkeit über Probleme und Sachverhalte in Fragen des Umweltschutzes, insbesondere der Luftreinhaltung, der Lärmbekämpfung, der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, der Altlasten, des Bodenschutzes und der Gentechnik führt das Landesumweltamt Ausstellungen durch oder beteiligt sich daran.

4. Kosten

Für Amtshandlungen werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Für die gesetzlichen Aufgaben und die vom Ministerium erteilten Aufträge wird das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen unentgeltlich tätig.

II. entfallen; Aufhebungsvorschrift.

III.

Dieser Runderlaß tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft')

2005

') MBLNW. ausgegeben am 28. Februar 1996.