Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Neuordnung der Zuständigkeit im Bereich der Lastenausgleichsverwaltung Gem. RdErl. d. Innenministers u. d. Finanzministers v. 1. 12. 1971 — II C 3/15 — 33.51/HI C l (Landesausgleichsamt) LA 3410-114/71 ¹)

 

Historisch:

Neuordnung der Zuständigkeit im Bereich der Lastenausgleichsverwaltung Gem. RdErl. d. Innenministers u. d. Finanzministers v. 1. 12. 1971 — II C 3/15 — 33.51/HI C l (Landesausgleichsamt) LA 3410-114/71 ¹)

228. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 5. 1973 = MB1. NW. Nr. 35 einschl.)

1.12.71 (1)


Neuordnung
der Zuständigkeit im Bereich der Lastenausgleichsverwaltung

Gem. RdErl. d. Innenministers u. d. Finanzministers
v. 1. 12. 1971 —
II C 3/15 — 33.51/HI C l
(Landesausgleichsamt) LA 3410-114/71 ¹)

Die Landesregierung hat durch die Verordnung über die Zuständigkeit der Regierungspräsidenten im Bereich der Ausgleichsverwaltung vom 9. November 1971 (GV. NW. S. 359) die Zuständigkeitsbereiche für die Außenstellen des Landesausgleichsamtes und für die Beschwerdeausschüsse für den Lastenausgleich neu bestimmt. Mit Wirkung vom 1.1. 1972 sind zustandig der

Regierungspräsident Köln

für die Reglerungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln

Regierungspräsident Münster

für 'die Regierungsbezirke Ärnsberg, Detmold und Münster.

Zur Ausführung dieser Verordnung wird bestimmt

l Änderung des Mustergeschäftsverteilungsplanes für die Behörden der Regierungspräsidenten (RdErl. v. 26. 8. 1965-SMBI. NW. 20051)

1.1 Dezernate 51 (Lastenausgleich, Kriegsgefangenenentschädigung, Beschwerdeausschüsse)

Die Dezernate 51 bei den Regierungspräsidenten Aachen, Ärnsberg, Detmold und Düsseldorf werden am 3l. 12. 1971 aufgelöst. Das Dezernatskennzeichen' bleibt zunächst frei.

Bei den Regierungspräsidenten Köln und Münster treten im MOVPI, Dezernat 51, folgende Änderungen ein:

1.11 In der Bezeichnung des Dezernats wird das Wort „Kriegsgefangenenentschädigung" gestrichen.

1.12 Das Sachgebiet 3 (Angelegenheiten der Kriegsgefangenenentschädigung und sonstige Förderungsmaßnahmen) entfällt.

1.13 Das Sachgebiet 2 erhält folgende Fassung:

2 Beschwerden Im Rahmen des Lastenausgleichs

1.14 Das bisherige Sachgebiet 4 wird Sachgebiet 3, das bisherige Sachgebiet 5 wird Sachgebiet 4.

1.2 Dezernate 55 (Vertriebenenangelegenheiten, Wohlfahrtspflege, Unterhaltssicherung).

Die Auflösung der Dezernate 51 bei den Regierungspräsidenten Aachen, Arnsberg, Detmold und Düsseldorf erfordert auch eine Neuverteilung der Aufgaben nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Die bisher in den Dezernaten 51 bearbeiteten Angelegenheiten nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz werden mit Wirkung vom 1.1.1972 bei allen Regierungspräsidenten in die Dezernate 55 eingegliedert. Im MOVPI, Dezernat 55, wird als neues Sachgebiet angefügt

5 Kriegsgefangenenentschädigung

9.1 Allgemeine Angelegenheiten und sonstige Förde-rungsmafinahmen

Zusatz Köln:

Kriegsgefangenenentschädigung für Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben.

5.2 Beschwerden nach dem Kriegsgefangenenentschädl-gungsgesetz (Beschwerdeausschüsse).

2 Schriftverkehr

2.1 Die Oberstadtdirektoren und Oberkreisdirektoren (Aus-gidchsämter) fuhren den Schriftverkehr in Lastenaus-gldchsangelegenhetten ab 1. 1. 1972 nur noch mit den Regierungspräsidenten Köln und Münster. Diesen sind auch die Berichte vorzulegen, die noch von den bisher

zuständigen Regierungspräsidenten angefordert worden 90051 sind. Hiervon ausgenommen bleiben die zum 3l. 12. 1971 fcww*»» zu erstellenden Statistiken, die Vermögensrechnungen und die Berichte über den Abfluß der Bewilligungsrahmen für alle Darlehnsarten für das abgelaufene RJ 1971, die zu den festgelegten Berichtsterminen den bisher zuständigen Regierungspräsidenten vorzulegen sind.

2.2 Die noch laufenden Vorgänge sind von den Regierungspräsidenten Aachen, Arnsberg, Detmold und Düsseldorf bis zum 31. 12. 1971 an die Regierungspräsidenten Köln und Münster abzugeben. Dies gilt nicht für Vorgänge, die für die Abwicklung der Aufgaben noch benötigt werden (Nr. 2.3). •

2.3 Die zum 31. 12. 1971 von den Ausgleichsämtern zu erstellenden Statistiken sowie Vermögensrechnungen und Berichte über den Abfluß der BewTlligungsrahmen für alle Darlehnsarten für das RJ 1971 sind noch von allen Regierungspräsidenten auszuwerten und dem Finanz-minister (Landesausgleichsamt) vorzulegen. Dabei haben die Regierungspräsidenten, deren Zuständigkeit ab 1. I. 1972 nicht mehr gegeben ist, die Regierungspräsidenten Köln und Münster durch Übersendung eines Abdruckes ihrer Berichte nachrichtlich zu beteiligen.

2.4 Abgeschlossene Aktenvorgänge im Bereich des Lastenausgleichs verbleiben bei den bisher zuständigen Regierungspräsidenten. Diese stellen sicher, daß Neueingänge in diesem Bereich unverzüglich an die Regierungspräsidenten in Köln bzw. Münster weitergeleitet werden. Ferner ist dafür zu sorgen, daß Vorgänge aus abgeschlossenen Akten auf Anforderung unverzüglich übersandt werden. Diese Aufgaben sollen einem bisher im Dezernat 5l beschäftigt gewesenen Bediensteten übertragen werden, der sie neben seinen künftigen Aufgaben wahrzunehmen, hat.

3 Die Regierungspräsidenten Köln und Münster haben darauf zu achten, daß Beschwerdeausschußbeisitzer möglichst gleichmäßig aus allen drei in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Regierungsbezirken eingesetzt werden.

4 Die'Zuständigkeitsbereiche der Vertreter des Interesses des Ausgleichsfonds (VIA) werden gesondert geregelt. Die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der VIA erfolgt weiterhin durch die bisher zuständigen Regierungspräsidenten (Dezernate 11).

5 Übergabe von Akten und Material

Die Regierungspräsidenten Aachen, Arnsberg, Detmold und Düsseldorf sorgen dafür, daß Aktenvorgänge, Vorschriftenmaterial und Registraturmittel (Karteien usw.) in geordnetem Zustand übergeben werden. Büroeinrichtungsgegenstände werden nicht übergeben.

6 Stellenplan

Wegen der stellenplanmäßigen Auswirkungen wird auf den RdErl. d. Innenministers v. 5.10.1971 (n. v.) - l A 3/15 -33.51 - verwiesen.

Im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Oesundhdt und Soziales.

•l MM. NW. im s.