Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigug 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen in Australien RdErl. d. Innenministers, v. 14. 3. 1960 — I C 2 / 17 — 21. 163 ¹)

 

Historisch:

Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen in Australien RdErl. d. Innenministers, v. 14. 3. 1960 — I C 2 / 17 — 21. 163 ¹)

236. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1997 = MB1. W. Nr. 20 einschl.) - 14.3.60(1)


Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen
in Australien

RdErl. d. Innenministers, v. 14. 3. 1960 — I C 2 / 17 — 21. 163 ¹)

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, daß Schreiben von Behörden der inneren Verwaltung, vor allem der Jugend- und Ausgleichsämter, in Angelegenheiten, die Personen mit Wohnsitz in den Amtsbezirken der Vertretungen in Sydney und Melbourne betreffen, an die Anschrift der Botschaft in Canberra gerichtet worden seien und die Weiterleitung dieser Schreiben Zeitverluste und Kosten verursacht habe. Das AA bittet daher, die . Zuständigkeitsabgrenzung der Vertretungen in Australien zu beachten. Der Konsularbezirk der Botschaft in Canberra umfaßt nur das Gebiet der australischen Hauptstadt (Australien Capital Territory — A.C.T.). Zum Amtsbezirk des Generalkonsulats in Sydney gehören die Staaten New South Wales und Queensland sowie die unter der Verwaltung des Bundes stehenden Gebiete (Territories) mit Ausnahme von Australian Capital, zum Amtsbezirk des Konsulats in Melbourne die Staaten Victoria, Südaustralien, Westaustralien (von dem aufgelösten Konsulat in Perth übernommen) und Tasmanien.

In diesem Zusammenhang weise ich auf das vom AA herausgegebene Verzeichnis de» Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland hin, das als Beilage zum Bundesanzeiger erschienen ist (letztmals nach dem Stande vom 1. 5. 1959; eine neue Auflage erscheint voraussichtlich im April dieses Jahres). Sonderdrucke der Beilage können zum Preis von 0,50 DM einschließlich Porto und Verpackungskosten je Stück vom Verlag des Bundesanzeigers, Köln l, bezogen werden. Es genügt, den Betrag unter Angabe der Bestellung auf dem Postseheckabschnitt auf das Postscheckkonto des Verlags, Köln 83 400, einzuzahlen.

An alle Landesbehörden,

die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

') MBl. NW. I960 S. 703.