Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 15.7.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 390).

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums – 56-36.08.09 v. 1.8.2007

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums – 56-36.08.09 v. 1.8.2007

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Innenministeriums – 56-36.08.09
v. 1.8.2007

Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst

67 Euro

gehobenen Dienst

52 Euro

mittleren Dienst

43 Euro

einfachen Dienst

33 Euro.

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Der RdErl. des Innenministeriums vom 16.11.2005 - 56-36.08.09 - (MBl. NRW. S. 1317) wird hiermit aufgehoben.

Der Innenminister

Dr. Ingo  W o l f

MBl. NRW. 2007 S. 502.


Anlagen: