Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 15.7.2009 (MBl. NRW. 2009 S.370).

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 15.7.2008

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 15.7.2008

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 -
v. 15.7.2008

Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst

68 Euro

gehobenen Dienst

53 Euro

mittleren Dienst

43 Euro

einfachen Dienst

33 Euro.

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Der RdErl. des Innenministeriums vom 1.8.2007 (MBl. NRW. S. 502) wird hiermit aufgehoben.

MBl. NRW. 2008 S. 390.


Anlagen: