Historische SMBl. NRW.
Aufgehobener Erlass:
Aufgehoben durch RdErl. v. 16.11.2005 (MBl.NRW. 2005 S. 1317).
Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
Historisch:
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
Richtwerte für die
Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
gehobenen Dienst 54 Euro
mittleren Dienst 43 Euro
einfachen Dienst 32
Euro
Anlagen: