Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 16.11.2005 (MBl.NRW. 2005 S. 1317).

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20  (1.1)

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20  (1.1)

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20  (1.1)

Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen ab sofort für den

höheren Dienst                        69 Euro

gehobenen Dienst                   54 Euro

mittleren Dienst                      43 Euro

einfachen Dienst                     32 Euro

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

MBl. NRW. 2003 S. 688.


Anlagen: