Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben d. RdErl. v. 20.5.2014 (MBl. NRW. 2014 S. 290).

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -

v. 25.6.2013

1
Stundensätze

Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den

höheren Dienst

73 Euro

gehobenen Dienst

58 Euro

mittleren Dienst

49 Euro

einfachen Dienst

35 Euro.

Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

2
Inkrafttreten, Aufhebung

2.1
Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

2.2
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.6.2012 (MBl. NRW. S. 528) wird aufgehoben.

MBl. NRW. 2013 S. 202.


Anlagen: