Historische SMBl. NRW.
Aufgehobener Erlass:
Aufgehoben durch RdErl. v. 28.12.2001 - MBl.NRW. 2002 S. 139
Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 15.7.1999 - V B 5/20 (1.1)
Historisch:
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 15.7.1999 - V B 5/20 (1.1)
Richtwerte für die
Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwands bei der
Festlegung der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 15.7.1999 - V B 5/20 (1.1)
Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst |
127,00 DM |
gehobenen Dienst |
98,00 DM |
mittleren Dienst |
77,00 DM |
einfachen Dienst |
58,00 DM |
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
MBl. NRW. 1999 S. 1019
Anlagen: