Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 28.12.2001 - MBl.NRW. 2002 S. 139

 


Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 15.7.1999 - V B 5/20 (1.1)

 

Historisch:

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 15.7.1999 - V B 5/20 (1.1)

Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwands bei der
Festlegung der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 15.7.1999 - V B 5/20 (1.1)

Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst

127,00 DM

gehobenen Dienst

98,00 DM

mittleren Dienst

77,00 DM

einfachen Dienst

58,00 DM

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

MBl. NRW. 1999 S. 1019


Anlagen: