Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Runderlass vom 22. Mai 2017 (MBl. NRW. S. 506), in Kraft getreten am 21. Juni 2017.

 


Historisch: Polizeiamtsärztliches Gutachten zur Feststellung der Polizeidienstfähigkeit RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.63.24.01 - v. 24.5.2012

 

Historisch:

Polizeiamtsärztliches Gutachten zur Feststellung der Polizeidienstfähigkeit RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.63.24.01 - v. 24.5.2012

Polizeiamtsärztliches Gutachten zur Feststellung
der Polizeidienstfähigkeit


RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
- 403.63.24.01 - v.  24.5.2012

Anlage*: Verfahrensweise bei der Beauftragung und Erstellung von polizeiamtsärztlichen Gutachten zur Polizeidienstfähigkeit

Durch eine Arbeitsgruppe „Formulargutachten“ habe ich ein Verfahren zur Beauftragung und Erstellung von Gutachten zur Feststellung der Polizeidienstfähigkeit erarbeiten lassen. Diese Unterlagen sind in der Anlage beigefügt.

Damit wird eine landesweit einheitliche Regelung für den eigentlichen polizeiamtsärztlichen Gutachtenaufbau erarbeitet, die u. a. die Integration sogenannter „freier“ Gutachtenanteile in die Schriftform eines Formulargutachtens ermöglicht und damit auch die Aussagekraft und Lesbarkeit der Gutachten für die Behörden erhöht.

Zudem wird der Umfang an Informationen beschrieben, die den polizeiamtsärztlichen Gutachtern von Auftragsteller-/Behördenseite mit dem Gutachtenauftrag zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ich bitte, das in der Anlage beschriebene Verfahren sofort landesweit einheitlich anzuwenden.

*Die Anlage wird nur im elektronischen MBl. NRW. und der SMBl. NRW. dargestellt.

MBl. NRW.  2012 S. 592.


Anlagen: