Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet durch Fristenablauf

 


Historisch: Richtlinie über die Einführungsphase für den Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404- 27.12.05 v. 18.2.2015

 

Historisch:

Richtlinie über die Einführungsphase für den Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404- 27.12.05 v. 18.2.2015

Richtlinie
über die Einführungsphase für den Direkteinstieg
in den höheren Polizeivollzugsdienst

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404- 27.12.05
v. 18.2.2015

1
Ziel

Gegenstand der Einführungsphase ist die in § 18 Abs. 4 der Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (LVOPol) vorgesehene Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten, die gem. § 18 Abs. 1 LVOPol in den Laufbahnabschnitt III eingestellt werden. Sie vermittelt Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit und bereitet auf die Übernahme von Führungsfunktionen vor.

2
Gliederung und Inhalte

Die Einführungsphase dauert 30 Monate bei einer Beschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wird die Einführungsphase anteilmäßig verlängert.

Die Einführungsphase gliedert sich in folgende Stationen:

-  Einführungsseminar beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP NRW)

-  Praxisphase in einem Polizeipräsidium in den Kernbereichen polizeilicher Aufgabenwahrnehmung

-  Praxisphase in dem für das Innere zuständigen Ministerium bzw. in einer Landesoberbehörde der Polizei NRW

-  Seminar beim LAFP NRW -Führungskräftetraining, Hospitation im Bereich Spezialeinheiten (SE), Ständiger Stab (StSt) und Bereitschaftspolizei (BP)

-  Führungshospitation in einer Kreispolizeibehörde (KPB)

-  Studium an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol)

-  Abschlussseminar beim LAFP NRW.

2.1
Einführungsseminar

Das ca. viermonatige Einführungsseminar vermittelt Grundkenntnisse in den Kernbereichen polizeilicher Arbeit (Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle, Verkehrssicherheitsarbeit) und bereitet gezielt auf die nachfolgende Praxisphase  vor. Während des Einführungsseminars wird die Durchführung eines Fahr- und Sicherheitstrainings gewährleistet.

2.2
Praxisphase

2.2.1
Praxisphase in einem Polizeipräsidium

Die erste Praxisphase in einem Polizeipräsidium beträgt ca. sechs Monate und vermittelt Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit. Sie wird grundsätzlich in den Basisorganisationseinheiten durchgeführt. In dieser Phase erfolgt die Zuordnung an eine erfahrene Führungskraft des höheren Polizeivollzugsdienstes. Diese führt etwa zur Hälfte der Zeit ein Personalgespräch mit der Direkteinsteigerin bzw. dem Direkteinsteiger, in dem der bisherige Verlauf der Praxisphase in der Behörde und Hinweise zur weiteren Kompetenzentwicklung erörtert werden. Die konkreten Inhalte der Praxisphase stimmt das LAFP NRW mit den Polizeipräsidien ab.

2.2.2
Praxisphase im MIK NRW bzw. bei einer Landesoberbehörde

Die zweite Praxisphase schließt unmittelbar an die erste Praxisphase an und beträgt vier Monate. In dieser Phase erfolgt ebenfalls die Zuordnung zu einer erfahrenen Führungskraft des höheren Polizeivollzugsdienstes. Nummer 2.2.1 Satz 4 gilt entsprechend. Wird diese Praxisphase in einer Landesoberbehörde durchgeführt, so erfolgt die Verwendung in einer Aufsicht führenden oder Aufsicht unterstützenden Organisationseinheit.

2.3
Seminar beim LAFP NRW

Vor Beginn der Führungshospitation werden die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in einem zweiwöchigen Führungskräftetraining auf die Führungshospitation vorbereitet. Außerdem findet eine vierwöchige Hospitation in den Bereichen SE, StSt und BP statt.

2.4
Führungshospitation in einer KPB

Die ca. sechsmonatige Führungshospitation gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt beginnt nach dem Seminar beim LAFP NRW und der zweite Abschnitt schließt an den ersten Teil des Studiums an. Die Führungshospitation erfolgt bei einer erfahrenen Führungskraft des höheren Polizeivollzugsdienstes. Durch Begleitung, Beobachtung und Unterstützung dieser Führungskraft werden die Anforderungen des beruflichen Alltags vermittelt. Nummer 2.2.1 Satz 4 gilt entsprechend.

2.5
Studium an der DHPol und Abschlussseminar beim LAFP NRW

Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger nehmen an einem ca. neunmonatigen Studium an der DHPol teil. Das Studium gliedert sich in zwei Teile. Es schließt ein landesspezifische Inhalte vermittelndes Abschlussseminar beim LAFP NRW an. Das Abschlussseminar endet mit der Versetzung in die Erstfunktion.

3
Beurteilungen

Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger sind nach Maßgabe der Beurteilungsrichtlinien für die Polizei in der Probezeit zu beurteilen.

4
Erholungsurlaub

Der Erholungsurlaub wird durch die Studienleitung nach Absprache mit jeder Direkteinsteigerin bzw. jedem Direkteinsteiger festgelegt.

5
Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Meinen Erlass vom 15.4.2010 (MBl. NRW. S. 260) hebe ich auf.

MBl. NRW. 2015 S. 138.