Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 11.9.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 468).

 


Historisch: Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium  zum höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Innenministeriums v. 6.6.2005 - 46.27.12.02 (4131) -

 

Historisch:

Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium  zum höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Innenministeriums v. 6.6.2005 - 46.27.12.02 (4131) -

Richtlinie
über die Förderphase vor dem Studium
 zum höheren Polizeivollzugsdienst

RdErl. d. Innenministeriums v. 6.6.2005
- 46.27.12.02 (4131) -

1
Ziele

1.1
Zielinhalte

Die Qualifizierung zukünftiger Führungskräfte des höheren Dienstes erfordert die Vermittlung von fehlenden Kenntnissen aus den Kernbereichen polizeilicher Arbeit und die Wahrnehmung besonderer Aufgaben zur Vorbereitung auf die Übernahme von Führungsfunktionen.

Die Förderphase gewährleistet daher die systematische, planvolle und individuell auf die Bedürfnisse der Beamtin bzw. des Beamten abgestimmte Vertiefung und Ergänzung der Kenntnisse und Erfahrungen im Wachdienst, im Ermittlungsdienst und in der Bereitschaftspolizei.

Das Verständnis für die Rolle einer Führungskraft wird geweckt, das Steuerungs- und Führungssystem kennen gelernt und Einblicke in das Spektrum von Sichtweisen und Entscheidungsalternativen werden gewonnen.

Die zu erbringenden Leistungsnachweise und die zu erstellenden Befähigungsberichte bieten eine persönlichen Lernkontrolle und fördern das Erkennen der persönlichen Lernbedarfe. Sie bereiten ferner auf das zweijährige Studium vor und dienen der weiteren Feststellung der Geeignetheit der Beamtinnen und Beamten.

1.2
Zielgruppe

Zielgruppe der Förderphase sind die zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst zugelassenen Beamtinnen und Beamten.

2
Gliederung und Inhalte

Der Ablauf der Förderphase wird zu Beginn in einem individuell mit den Beamtinnen und Beamten abgestimmten Förderplan festgelegt. In dem Förderplan werden Lernziele und -inhalte sowie die Verwendungen der/des Beamtin und Beamten in den Kernbereichen bestimmt, in denen sie/er bisher noch nicht oder nur über einen kurzen Zeitraum verwendet wurden.

Die Förderphase dauert 24 Monate bei einer Beschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit dauert die Förderphase 36 Monate.

2.1
Erstes Jahr der Förderphase

Das erste Jahr gliedert sich in die Abschnitte Einführungsseminar, Verwendung in einem Polizeipräsidium und Abschlussseminar. Die Beamtinnen und Beamten erstellen eine Seminararbeit.

2.1.1
Einführungsseminar

Das IAF NRW führt zu Beginn der Förderphase ein einwöchiges Einführungsseminar durch.

Das Einführungsseminar dient der Einweisung der Beamtinnen und Beamten in die Abläufe der Förderphase und zur individuellen Abstimmung und Ausgestaltung des ersten Jahres der Förderphase.

Des weiteren werden die Beamtinnen und Beamten in einer zweiwöchigen Veranstaltung auf den von ihnen wahrzunehmenden Kernbereich polizeilicher Arbeit vorbereitet.

2.1.2
Verwendung in einem Polizeipräsidium

Die Verwendung der Beamtinnen und Beamten erfolgt in einem Polizeipräsidium. Die Beamtinnen und Beamten lernen den/die ihnen noch fehlenden Kernbereich(e) polizeilicher Arbeit (Wachdienst, Ermittlungsdienst und Bereitschaftspolizei) in der Unterabteilung des Polizeipräsidiums kennen.

Hat die/der Beamtin/Beamte bereits Dienst in allen Kernbereichen absolviert, erfolgt in dem persönlichen Förderplan eine individuelle Festlegung eines weiteren Tätigkeitsfeldes (z.B. Stabsdienststelle einer Behörde).

Die Beamtinnen und Beamten haben eine Seminararbeit anzufertigen und zu präsentieren. Die Seminararbeit richtet sich an aktuellen Problemstellungen des zugewiesenen Aufgabenbereichs aus. Das Thema wird in enger Abstimmung mit der/dem Beamtin/Beamten von der/dem zuständigen Unterabteilungsleiterin /Unterabteilungsleiter und dem IAF NRW bestimmt.

Das IAF NRW begleitet die Seminararbeit des ersten Jahres der Förderphase in insgesamt 10 eintägigen Arbeitsgruppensitzungen.

Die/der jeweils zuständige Unterabteilungsleiterin /Unterabteilungsleiter führt etwa zur Hälfte der Verwendungszeit ein Personalgespräch mit der/dem Beamtin/Beamten, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf und ihre Ergebnisse den Zielen der Verwendung gerecht geworden sind.

2.1.3
Abschlussseminar

Nach Abschluss der Verwendung in einem Polizeipräsidium führt das IAF NRW ein einwöchiges Abschlussseminar durch. Das Abschlussseminar dient der Präsentation der Seminararbeiten sowie der Nachbereitung der Inhalte des ersten Jahres der Förderphase.

2.2
Zweites Jahr der Förderphase

Das zweite Jahr der Förderphase gliedert sich in die Abschnitte Theoriemodul „Management und Steuerung“, Praxisphase in einer Aufsichtsbehörde, Theoriemodul „Management und Führung“, eine Führungshospitation in einem Polizeipräsidium und ein Abschlussseminar.

Die Beamtinnen und Beamten erstellen Facharbeiten und schreiben zwei Klausuren.

2.2.1
Theoriemodul „Management und Steuerung“

Das IAF NRW vermittelt in einem zweiwöchigen Theoriemodul „Management und Steuerung“ den Beamtinnen und Beamten die grundlegenden Kenntnisse und bereitet sie auf Methoden wissenschaftlicher Arbeit und das Erstellen von Klausuren vor. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Anlage.

Eine dreistündige Klausur gewährleistet die Lernerfolgskontrolle.

2.2.2
Praxisphase bei einer Aufsichtsbehörde

Die Beamtinnen und Beamten erfahren in einer sechsmonatigen Praxisphase bei einer Aufsichtsbehörde (Innenministerium/Bezirksregierung) einen Perspektivwechsel durch den Transfer der theoretischen Grundlagen von Management und Steuerung.

Innerhalb des Perspektivwechsels werden die Beamtinnen und Beamten in der Sachbearbeitung eingesetzt und vertiefen die im vorausgegangenen Theoriemodul erlangten Kenntnisse. Die Beamtinnen und Beamten sollen während dieser Zeit an einem aktuellen Projekt teilnehmen.

Die/der Beamtin/Beamte erstellt in Absprache mit der/dem zuständigen Referatsleiterin/ Referatsleiter oder Dezernentin/Dezernenten eine Facharbeit zu dem jeweiligen Tätigkeitsfeld und präsentiert die Inhalte. In der Facharbeit sollen Hindernisse und Umsetzungsschwierigkeiten zur Steuerung und Führung bearbeitet und Problemlösungen angeboten werden.

Die/der jeweils zuständige Referatsleiterin/Referatsleiter oder Dezernentin/Dezernent führt etwa zur Hälfte der Verwendungszeit ein Personalgespräch mit der/dem Beamtin/Beamten, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf und ihre Ergebnisse den Zielen der Verwendung gerecht geworden sind.

2.2.3
Theoriemodul „Management und Führung“ mit Schwerpunkt „Kommunikation und Intervention“

Das IAF NRW bereitet die Beamtinnen und Beamten in einem vierwöchigen Theoriemodul auf die Merkmale erfolgreicher Kommunikation und Intervention zur Bewältigung von Führungsaufgaben vor.

Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Anlage.

Eine dreistündige Klausur gewährleistet die Lernerfolgskontrolle.

2.2.4
Führungshospitation

Die/der Beamtin/Beamte hospitiert für vier Monate in einem Polizeipräsidium bei einer/einem Unterabteilungsleiterin /-leiter oder einer/einem Dezernatsleiterin/Dezernatsleiter.
Hierbei sollen die Beamtinnen und Beamten durch die Begleitung, Beobachtung und Unterstützung einer Führungskraft die Anforderungen, die an die Beamtinnen und Beamten des höheren Polizeivollzugsdienst im beruflichen Alltag gestellt werden, kennen lernen.
Die/der Beamtin/Beamte erstellt eine Facharbeit zu dem jeweiligen Tätigkeitsfeld und präsentiert die Inhalte.

Die/der jeweils zuständige Unterabteilungsleiterin /Unterabteilungsleiter führt etwa zur Hälfte der Verwendungszeit ein Personalgespräch mit der/dem Beamtin/Beamten, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf und ihre Ergebnisse den Zielen der Verwendung gerecht geworden sind.

2.2.5
Abschlussseminar

Das IAF NRW reflektiert in einem zweiwöchigen Abschlussseminar die persönlichen Erfahrungen der Beamtinnen und Beamten aus der gesamten Förderphase mit den bisher erlebten Führungskulturen und zeigt einen individuellen Entwicklungsbedarf auf und fasst diesen in einem abschließenden Bericht an das IM NRW zusammen.

3
Leistungsnachweise und Befähigungsberichte

3.1
Leistungsnachweise

Die/der Beamtin/Beamte erstellt eine Seminararbeit (Ziffer 2.1.2), schreibt Klausuren (Ziffern 2.2.1 und 2.2.3) und erstellt und präsentiert die Inhalte ihrer/seiner Facharbeiten (Ziffern 2.2.2 und 2.2.4).

Die Bewertung der Leistungsnachweise

-        zu Ziffer 2.1.2 erfolgt durch das IAF NRW in enger Abstimmung mit der/dem zuständigen Unterabteilungsleiterin/Unterabteilungsleiter des jeweiligen Polizeipräsidiums,

-        zu Ziffer 2.2.1 und Ziffer 2.2.3 durch das IAF NRW und

-        zu Ziffer 2.2.2 und 2.2.4 durch die/den zuständige(n) Referatsleiterin/ Referatsleiter oder Dezernentin/Dezernenten der Aufsichtsbehörde bzw. die/den zuständige(n) Unterabteilungsleiterin/Unterabteilungsleiter oder Dezernentin/Dezernenten des jeweiligen Polizeipräsidiums.

Die Bewertung der Leistungsnachweise richtet sich nach den Kriterien „entspricht in besonderem Maße den Anforderungen“, „entspricht den Anforderungen“ und „entspricht nicht den Anforderungen“.

3.2
Befähigungsberichte

Nach jeder Praxisphase erstellt die/der jeweils zuständige Unterabteilungsleiterin/-leiter oder Dezernentin/Dezernent (Ziffer 2.1.2 und Ziffer 2.4) bzw. die/der zuständige Referatsleiterin/Referatsleiter bzw. Dezernentin/Dezernent (Ziffer 2.2.2) einen Befähigungsbericht.

Der Bericht soll Aufschluss über Dauer und Art der Verwendung, wesentliche Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale und Kenntnisse der/des Beamtin/Beamten geben und mit der Aussage „besonders bewährt“, „bewährt“ oder „nicht bewährt“ schließen.

Die Feststellung der Nichtbewährung ist ausführlich zu begründen.
Der Befähigungsbericht wird durch die/den Erstellerin/Ersteller eröffnet, grundsätzlich soll die/der Ausbildungsleiterin/-leiter daran teilnehmen.
3.3.
Zertifizierung der Sprachkenntnisse in Englisch

Bis zum Abschluss des ersten Förderjahres weist die/der Beamtin/Beamte seine Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nach. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung einer Volkshochschule oder eines privaten Anbieters erbracht werden. Die Kosten für eine Zertifizierung durch eine Volkshochschule werden vom Institut für Aus- und Fortbildung erstattet.

4
Gesamturteil,  Abschluss/Beendigung der Förderphase

4.1
Einzelfeststellungen

Entsprechen die Leistungsnachweise nach Ziffer 3.1 und 3.3 nicht den Anforderungen und/oder wird in den nach Ziffer 3.2 zu erstellenden Befähigungsberichten keine Bewährung festgestellt, berichtet das IAF NRW dem Innenministerium im Einzelfall.

Das Innenministerium entscheidet über den weiteren Verlauf der Förderphase bzw. ggf. über den Widerruf der Zulassung zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst.

4.2
Gesamturteil / Abschluss der Förderphase  

Die/der Ausbildungsleiterin/-leiter stellt den erfolgreichen Abschluss der Förderphase fest. Voraussetzung ist, dass in allen Bereichen (Ziffer 3) mindestens die Bewährung der/des Beamtin/Beamten festgestellt wurde und die Leistungsnachweise mindestens den Anforderungen entsprachen.

Das IAF NRW legt dem Innenministerium NRW einen Abschlussbericht über die Förderphase vor.

4.3
Sonstige Beendigungsgründe

Feststellungen, die konkrete Zweifel an der Eignung einer Beamtin/eines Beamten begründen, können zum jederzeitigen Widerruf der Zulassung zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst führen (z.B. Straf- oder Disziplinarverfahren, grobes Fehlverhalten).

Das IAF NRW berichtet im Einzelfall dem IM NRW.

Der Widerruf der Zulassung zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst erfolgt bei Ungeeignetheit des Beamten bzw. der Beamtin durch das IM NRW.

5
Ergänzende Bestimmungen

5.1
Zuständigkeit

Die Beamtinnen und Beamten werden zum IAF NRW versetzt und während der Förderphase von der Ausbildungsleitung, Fachbereich Management und Führung, im Dezernat 33 (Ausbildungsleitung) betreut.

Das IAF NRW arbeitet während der gesamten Förderphase vertrauensvoll mit den Behörden und Einrichtungen zusammen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IAF NRW nehmen die Aufgaben im Rahmen der Förderphase in ihrem Hauptamt wahr.

5.2
Erholungsurlaub

Der Erholungsurlaub wird im Förderplan festgelegt.

MBl. NRW. 2005 S. 748, geändert durch RdErl. v. 13.2.2006 (MBl. NRW. 2006 S. 174).


Anlagen: