Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 23.7.2007 (MBl. NRW. S. 557).

 


Historisch: Richtlinien über die äußere Form und die Gliederung der Personalakten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IA1 – 2.17 v. 15.11.1995

 

Historisch:

Richtlinien über die äußere Form und die Gliederung der Personalakten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IA1 – 2.17 v. 15.11.1995

Richtlinien über die äußere Form und die Gliederung der Personalakten
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft – IA1 – 2.17

v. 15.11.1995

Die Richtlinien über die äußere Form und Gliederung der Personalakten in der allgemeinen und inneren Verwaltung, bekannt gegeben durch RdErl. des Innenministeriums vom 23.5.1995 (SMBl. NRW. 203034), sind auch auf neu einzustellende Beschäftigte folgender Behörden und der ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen anzuwenden:

- Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd,
- Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten,
- Landesumweltamt,
- Direktoren der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte -Höhere Forstbehörden,
- Staatliche Umweltämter und Ämter für Agrarordnung.

Regelungen, die sich nicht auf die formale Gestaltung der Personalakten, sondern auf deren Inhalt beziehen, sind für alle Personalakten zu beachten.

MBl. NRW. 1995 S. 1700