Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Feststellung der Befähigung anderer Bewerber nach § 22 Abs. 3 LBG Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses v. 13.6.2000 - 0.2.03 - 12 - 2/00

 

Feststellung der Befähigung anderer Bewerber nach § 22 Abs. 3 LBG Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses v. 13.6.2000 - 0.2.03 - 12 - 2/00

Feststellung der Befähigung anderer Bewerber
nach § 22 Abs. 3 LBG
Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung
Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses
v. 13.6.2000 - 0.2.03 - 12 - 2/00

Einem Bewerber für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung, der die fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst erfüllt, wird die Befähigung für diese Laufbahn als anderer Bewerber zuerkannt, wenn er die für die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Erster Teil Abschnitt drei der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten - StBAPO) vorgeschriebene Ausbildung absolviert und die der Laufbahnprüfung (Vierter Teil der StBAPO) entsprechende Abschlussprüfung bestanden hat.

MBl. NRW. 2000 S. 999