Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Archiv des Bundesjustizministeriums RdErl. d. Innenministers v. 21. 4. 1956 — II A l 28.28 — 309/56

 

Historisch:

Archiv des Bundesjustizministeriums RdErl. d. Innenministers v. 21. 4. 1956 — II A l 28.28 — 309/56

125. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 16. 6. 1978 = MB1. NW. Nr. 83 einschl.)

'21.4.56(1)

20307


Archiv des Bundesjustizministeriums

RdErl. d. Innenministers v. 21. 4. 1956 — II A l 28.28 — 309/56

In einem Rd.Schr. v. 3. 3. 1956 — 1452/1 — 5026/56 — führt der Bundesminister der Justiz folgendes aus:

.In letzter Zeit sind mir mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Angehörige der früheren Reichs-

' Justizverwaltung in Wiedergulmachungsverfahren, in Verfahren nach dem G 131 sowie bei Bewerbungen um Einstellung in den öffentlichen Dienst falsche Angaben über ihre Berufslaufbahn bzw. über die von ihnen abgelegten Prüfungen gemacht haben. Im Archiv des Bundesjustizministeriums befinden sich zahlreiche Akten des früheren Preußischen Justizministeriums und des früheren Reichsjustizministeriums (Personalakten, Besetzungsakten, Prüfungsregister, usw.), auf Grund deren häufig die Richtigkeit der gemachten Angaben nachgeprüft werden kann. Darüber hinaus ist das Archiv sehr oft in der Lage, die An-

schriften früherer Vorgesetzter und Kollegen mitzuteilen, die zu den Behauptungen der Gesuchsteller Stellung nehmen können. Es dürfte sich daher empfehlen, in allen Fällen, in denen keine, amtlichen Unterlagen beigebracht werden oder in denen Zweifel an'der Richtigkeit der gemachten Angaben bestehen, im Archiv des Bundesjustizministeriums Rückfrage zu halten."

Ich bitte, entsprechend der Empfehlung des Bundesministers der Justiz zu verfahren.