Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigug 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61). Erlassdatum: 21.5.1964

 


Historisch: Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten bei den Rechnungsämtern der Bezirksregierungen und bei den Regierungshauptkassen RdErl. d. Finanzministers v. 21. 5. 1964 — I B 3 Tgb.Nr. 2033/64 ¹)

 

Historisch:

Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten bei den Rechnungsämtern der Bezirksregierungen und bei den Regierungshauptkassen RdErl. d. Finanzministers v. 21. 5. 1964 — I B 3 Tgb.Nr. 2033/64 ¹)

147. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 2. 1982 = MB1. NW. Nr. 4 einschl.)

21.5.64(1)


Bearbeitung von Personalangelegenheiten
der Angestellten bei den Rechnungsämtern
der Bezirksregierungen und bei den
Regierungshauptkassen

RdErl. d. Finanzministers v. 21. 5. 1964 — I B 3 Tgb.Nr. 2033/64 ¹)

Die vom Innenminister mit RdErl. v. 21. 1. 1963 (SMB1. NW. 20310) bekanntgegebenen Bestimmungen über die Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter sind auch bei der Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Angestellten bei den Rechnungsämtern der Bezirksregierungen und bei den Regierungshauptkassen entsprechend anzuwenden. Zuständigkeiten, die nach dem vorbezeichneten RdErl. der obersten Landesbehörde vorbehalten sind, werden dabei von mir wahrgenommen. Soweit in der Vorprüfungsordnung für die Landesverwaltung (VPO) v. 10. Juli 1954 (SMB1. NW. 6302) und in meinem RdErl. v. 27. 4. 1962 (SMB1. NW. 20307), betr. Personalangelegenheiten der Rechnungsämter der Bezirksregierungen und der Regierungshauptkassen, ergänzende Bestimmungen oder Anordnungen über die Auswahl und. Verwendung von Angestellten im Kassen- und Prüfungsdienst getroffen sind, bleiben diese weiterhin zu beachten.

Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Innenminister:

20310

') MBL NW. 1964 S. 802. ') MB1. NW. 1968 S. 664.