Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 - (§ 9 der VV v. 29.8.1961).

 


Historisch: Übernahme von früheren Soldaten auf Zeit in den Landesdienst Zahlung von Ausgleichsbezügen nach § 11 a des Soldatenversorgungsgesetzes an Inhaber eines Eingliederungsscheines RdErl. d. Innenministers v. 8. 7. 1970 — I A 4/15—20.96¹)

 

Historisch:

Übernahme von früheren Soldaten auf Zeit in den Landesdienst Zahlung von Ausgleichsbezügen nach § 11 a des Soldatenversorgungsgesetzes an Inhaber eines Eingliederungsscheines RdErl. d. Innenministers v. 8. 7. 1970 — I A 4/15—20.96¹)

8.7. 70 (D

112. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 4. 1976 = MB1. NW. Nr. 28 einschl.)

20320


Übernahme von früheren Soldaten auf Zeit in den Landesdienst
Zahlung von Ausgleichsbezügen nach § 11 a des Soldatenversorgungsgesetzes an Inhaber eines Eingliederungsscheines

RdErl. d. Innenministers v. 8. 7. 1970 — I A 4/15—20.96¹)

l Nach § 11 a des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1967 (BGB1. I S. 202),; zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. April 19.70 (BGßLsJ -S. 339), erhalten Inhaber eines EingliederungsscheTris nach Beendigung des Soldatendienstverhältnisses an Stelle von Ubergangsge-bührnissen Ausgleichsbezüge. Die Ausgleichsbezüge werden gewährt beim Bezug

1.1 von Unterhältszuschuß als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Unterhaltszuschuß und dem Grundgehalt und Ortszuschlag der Dienstbezüge des letzten Monats als Soldat auf Zeit,

1.2 von Dienstbezügen als Beamter in Höhe 'des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt dieser Dienstbezüge und dem Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Monats als Soldat auf Zeit, längstens jedoch für die Dauer von zehn Jahren.

2 Die Durchführung des § 11 a SVG obliegt den für die Zahlung der Dienstbezüge oder des Unterhaltszuschusses an die Inhaber eines Eingliederungsscheins zuständigen Behörden (s. § 87 Abs. 2 SVG). Zuständig für die Zahlung der Ausgleichsbezüge ist daher das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV), soweit es die Dienstbezüge oder den Unterhaltszuschuß an den Inhaber eines Eingliederungsscheins zahlt. Die Ausgleichsbezüge sind zusammen mit den Dienstbezügen oder dem Unterhaltszuschuß zu überweisen. Die Zahlung, Buchführung und Rechnungslegung erfolgen nach den Vorschriften des Landes.

3 Für die Berechnung der Ausgleichsbezüge erhalten die

Bewerber von dem zuletzt für sie zuständigen Wehr-

bereichsgebührnisamt eine Besoldungsmitteilung über

die Höhe der Dienstbezüge des letzten Monats als

• Soldat auf Zeit. Diese Besoldungsmitteilung ist dem

LBV zusammen mit den übrigen Unterlagen für eine Neueinstellung zu übersenden. Auf dem Vordruck LBV (Bes) l ist zu vermerken, daß der Beamte einen Anspruch auf Ausgleichsbezüge nach § 11 ä SVG hat.

4 Das LBV teilt dem zuständigen Wehrbereichsgebühr-nisamt umgehend die Aufnahme und die Beendigung der Zahlung mit.

5 Wegen der Berechnung der Ausgleichsbezüge wird auf folgendes hingewiesen:

5.1 Während der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes ist der Unterschiedsbetrag zwischen Unterhaltszuschuß ohne Kinderzuschlag und dem Grundgehalt und Ortszuschlag der Dienstbezüge des letzten Monats als Soldat auf Zeit zu zahlen.

5.2 Ein weiteres Aufrücken in den Dienstaltersstufen des der Berechnung der Ausgleichsbezüge zugrunde liegenden Grundgehaltes de'r Dienstbezüge des letzten Monats als Soldat auf Zeit erfolgt nicht.

5.3 Die Ausgleichsbezüge nehmen aber nach § 89 a Abs. 2 SVG an allgemeinen Erhöhungen der Versorgungsbezüge teil. Die zuständigen Wehrbereichsgebührnis-ämter werden in derartigen Fällen berichtigte Besol-dungsmitteilungen unmittelbar dem LBV übersenden.

6 Die gezahlten Ausgleichsbezüge hat das LBV zum 10. 12. eines jeden Jahres für das ablaufende Jahr ' beim Bundeswehrverwaltungsamt nach dem als Anlage An beigefügten Vordruck zur Erstattung anzumelden. Nach dem genannten Termin beim Bundeswehrverwaltungs-amt eingehende Erstattungsanforderungen werden erst nach dem 10. 3. des darauffolgenden Jahres berücksichtigt.

7 Die Ausgleichsbezüge sind zusammen mit den Dienstbezügen oder dem Unterhaltszuschuß bei Titel 422 l bzw. 422 2 des zuständigen Kapitels des Landeshaushalts zu buchen. Die vom Bundeswehrverwaltungsamt zu leistenden Erstattungsbeträge sind als Einnahme bei Titel 231 des zuständigen Kapitels des Landeshaushalts nachzuweisen.

8 Zu viel vereinnahmte Ausgleichsbezüge sind an den . Bund (Bundeswehrverwaltungsamt) zurückzuzahlen.

9 Im Einvernehmen mit dem Finanzminister.

') MBI. NW. 1970 S. 1286.


Anlagen: