Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 24.11.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 1608.

 


Historisch: Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und Einrichtungen und ihrer Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 2. .11.1999 -I A l-2522-¹)

 

Historisch:

Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und Einrichtungen und ihrer Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 2. .11.1999 -I A l-2522-¹)

2. 11. 99 (1), 248. Ergänzung - SMBL NRW. - (Stand 15. 4. 2000 = MBl. NRW. Nr. 21/2000 einschl.)


Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und  Einrichtungen und ihrer Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

RdErl. d. Ministeriums für Frauen,  Jugend, Familie und Gesundheit v. 2. .11.1999 -I A l-2522-¹)

Aufgrund des § 2 Abs. l des Landesreisekostengesetzes - LRKG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 738) und des § l Abs. 2 der Auslandsreisekostenverordnung - ARVO - vom 22. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 743) erteile ich hiermit den Leiterinnen und Leitern der Behörden und Einrichtungen meines Geschäftsbereiches jeweils für ihre Person allge-

. mein die Genehmigung, Inlandsdienstreisen sowie Auslandsdienstreisen im europäischen Bereich durchzufüh-

: ren. Ferner ermächtige ich sie, für'ihre Bediensteten in meinem Geschäftsbereich Auslandsdienstreisen im europäischen Raum generell und Dienstreisen in den außereu-• ropäischen Bereich bis zu sieben Tagen eigenverantwort-lieh zu genehmigen. Für längere Dienstreisen in den außereuropäischen Bereich gilt § l Abs. 2 ARVO.

. Von dieser Ermächtigung darf nur unter Anlegung eines strengen Maßstabes und unter Beachtung des • > Sparsamkeitsgrundsatzes in dem dienstlich unumgänglich notwendigen Umfang im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel Gebrauch gemacht werden.

1 Der RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 24.7.1996 -1B 3 - 2522 (n. v.) - wird für meinen Geschäftsbereich aufgehoben.

') MBl. NRW. 1999 S. 1314. ') MBl. NRW. 2000 S. 266.