Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 - (§ 9 der VV v. 29.8.1961).

 


Historisch: Genehmigung von Dienstreisen m Bereich der Ortsbaudienstststellen Inlandsdienstreisen RdErl d. Finanzmmisters v. 6. 9. 1974 -0 1553 —6 —II C 3¹)

 

Historisch:

Genehmigung von Dienstreisen m Bereich der Ortsbaudienstststellen Inlandsdienstreisen RdErl d. Finanzmmisters v. 6. 9. 1974 -0 1553 —6 —II C 3¹)

6. 9. 74 (1) 244. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 4. 1999 = MB1. NRW. Nr. 19 einschl.)


Genehmigung von Dienstreisen
m Bereich der Ortsbaudienstststellen
Inlandsdienstreisen

RdErl d. Finanzmmisters v. 6. 9. 1974 -0 1553 —6 —II C 3¹)

1 Zuständig für die Genehmigung von Inlandsdienstreisen im Sinne des } 2 Abs. 2 des Landesreisekostengeset-zes - LRKG - in der Fassung der Bekanntmachung vom .1. Juli 1974 (CV. NW S. 214/SGV. NW. 20320) im Bereich der Ortsbaudienststellen sind die Vorsteher/ Vorstände/Leiter der Ortsbaudienststellen, jeweils für die Angehörigen ihrer Dienststelle, soweit es sich um Dienstreisen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen handelt.

2 Die Inlandsdienstreisen der Vorsteher/Vorstände/Leiter der Ortsbaudienstttellen sowie der VerwaltungsangehÖT rigen der Ortsbaudienststellen' außerhalb des Landes Nprdrhein-Westfalen bedürfen der Genehmigung dei Aufsichtsbehörde.

3 Aufgrund des f 2 Abs. 2 LRKG in Verbindung mit W 7 und 12 LRKC genehmige ich als oberste Dienstbehörde allgemein den Vorstehem/Vontänden/Leitern der Ortsbaudienststellen - im AbwesenheitsfaUe ihren Vertretern - die Ausführung folgender Dienstreisen:

31 Innerhalb ihres Amtsbezirks,

3.2 auBerhalb ihres Amtsbezirks innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen

3.21 zur Aufsichtsbehörde.

3.22 zur obersten Dienstbehörde auf deren Anweisung öd« auf Anweisung der Aufsichtsbehörde.

3.23 im übrigen für Dienstgeschafte. deren Erledigung nicht mehr als l Kalendertag in Anspruch nimmt

4 Die allgemeine Genehmigung nach Nr. 3 gilt nicht für Dienstreisen zur Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Ausstellungen und ähnlichen 'Veranstaltungen, die Belange der Bauverwaltung nicht unmittelbar berühren.

5 Die Aufsichtsbehörden werden ermächtigt, im Rahmen . der Bestimmung der W 7 zu ( 2 LRKG ausnahmsweise weitere allgemeine Genehmigungen von Dienstreuen zu erteilen. Dabei ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen. .

') MBL NW. 1974 S. 1700.